Bargeldverbot: Anmeldepflicht auch in Transitzonen

Neues EU-Urteil: Hohe Bargeldbeträge müssen auch beim Umsteigen innerhalb der EU beim Zoll angemeldet werden. Neue Anmeldepflicht im Kampf gegen die Geldwäsche oder ein weiterer Schritt zum Bargeldverbot?

Neue Anmeldepflicht für Bargeldverbot

Bargeld obliegt neuer Anmeldepflicht 

 Reist man mit Bargeldbeträgen von 10.000 Euro oder mehr in die Europäische Union ein oder aus, muss man diese stets beim zuständigen Zoll anmelden. Seit letzter Woche gilt dies jetzt auch für Reisende, die nur den Transitbereich des Flughafens eines EU-Mitglieds betreten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 04. Mai 2017, dass Reisende die von einem Nicht-EU-Staat in einen anderen Nicht-EU-Staat reisen und sich somit nur während ihres Stopps in der Flughafen-Transitzone auf Boden eines EU-Mitgliedslandes....

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