Neues EU-Urteil: Hohe
Bargeldbeträge müssen auch beim Umsteigen innerhalb der EU beim Zoll
angemeldet werden. Neue Anmeldepflicht im Kampf gegen die Geldwäsche
oder ein weiterer Schritt zum Bargeldverbot?
Bargeld obliegt neuer Anmeldepflicht
Reist man mit
Bargeldbeträgen von 10.000 Euro oder mehr in die Europäische Union ein
oder aus, muss man diese stets beim zuständigen Zoll anmelden. Seit
letzter Woche gilt dies jetzt auch für Reisende, die nur den
Transitbereich des Flughafens eines EU-Mitglieds betreten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
urteilte am 04. Mai 2017, dass Reisende die von einem Nicht-EU-Staat in
einen anderen Nicht-EU-Staat reisen und sich somit nur während ihres
Stopps in der Flughafen-Transitzone auf Boden eines EU-Mitgliedslandes....
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