Am Samstag, den
17.06.2017, hat eine neue Klägergruppe, bestehend aus der
Menschenrechtsverteidigerin (i. S. v. Uno-Resolution 53/144) Sarah Luzia
Hassel-Reusing, Gabriela Schimmer-Göresz und Wolfgang Effenberger,
Verfassungsbeschwerde eingereicht gegen den Beschluss des Bundestags vom
09.11.2016 (Drucksache 18/9960) über die Verlängerung und Erweiterung
des Syrien-Einsatzes der Bundeswehr. Die Bundesregierung, die Fraktionen
des Bundestags und das Bundesverfassungsgericht sind bereits am
07.04.2017 über diese Verfassungsbeschwerde informiert worden.
Die Klage will die
Eskalation des Syrien-Konfliktes zum thermonuklearen Krieg verhindern
sowie das Verbot des deutschen Syrien-Einsatzes und die Untersagung der
Umgehung des Angriffskriegsverbots durch „humanitäre Interventionen“
erreichen. Außerdem will sie durchsetzen, dass zwei befangene Richter
Platz machen für ein ordnungsgemäßes Verfahren.
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