In einem Interview bewertet der Kriminologe Tobias
Singelnstein die geplante Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern
und erläutert, warum der Einsatz von Spionagesoftware
verfassungsrechtlich nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig ist.
Neben den intensiven Eingriffen in Grundrechte entsteht auch ein
Interessenkonflikt in der IT-Sicherheit. Klick Bild für mehr…..
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