Quelle: Reuters
Die Bundesregierung für weitere Befugnisse der Behörden
aus, auch entgegen der Warnung von Sachverständigen. Symbolbild:
Bundeskanzlerin Merkel zum 60. Jahrestag der Gründung der Deutschen
Geheimdienste (BND)
Entgegen verfassungsrechtlicher Bedenken beschließt die
große Koalition in dieser Woche das Gesetz zum alltäglichen Einsatz von
Staatstrojanern. Das Gesetzesvorhaben soll bis Ende der Woche
verabschiedet werden. Die Privatssphäre wird, nach
Vorratsdatenspeicherung und BND-Gesetz, mit diesem neuen
Überwachungsgesetz stark beschnitten.
Zwecks Strafverfolgung
sollen die Lizenzen für Quellen-Telekommunikationsüberwachung und
heimliche Online-Durchsuchungen massiv ausgeweitet werden. Darauf
einigten sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in einem Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf, wodurch das Strafverfahren "effektiver und praxistauglicher" werden solle.
Damit stehen die Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung (StPO). Die Staatstrojaner können damit auch für die Verfolgung alltäglicher Kriminalität zum Einsatz kommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dieser Möglichkeiten zunächst nur im Fall konkreter Terrorrisiken durch das Bundeskriminalamt (BKA) zugestimmt.
Mehr lesen: Anis Amri und die Geheimdienste – Eine mehrteilige Spurensuche (I)
Sachverständige haben Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes in einer parlamentarischen Anhörung geäußert und dabei auch angemahnt, dass dies nicht im Einklang mit der Verfassung stehe.
In dem Zusammenhang warnten sie vor einem "Trojaner-Blindfluggesetz", welches eine "Kultur der IT-Unsicherheit" mit sich bringe. Dennoch hat die große Koalition den Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) beinahe unverändert übernommen.
Die Koalition hatte sich findig gezeigt, das Vorhaben ganz ohne Absegnung der Länder durchzuwinken. Indem sie das Vorhaben in einen Gesetzesentwurf bezüglich Fahrverbote für Straftäter einband, umging Schwarz-Rot den Bundesrat.
Experten rechnen mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.
Mehr lesen: Bundesregierung legalisiert Massenüberwachung durch BND – Gesetz kommt noch im Oktober
Damit stehen die Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung (StPO). Die Staatstrojaner können damit auch für die Verfolgung alltäglicher Kriminalität zum Einsatz kommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dieser Möglichkeiten zunächst nur im Fall konkreter Terrorrisiken durch das Bundeskriminalamt (BKA) zugestimmt.
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Sachverständige haben Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes in einer parlamentarischen Anhörung geäußert und dabei auch angemahnt, dass dies nicht im Einklang mit der Verfassung stehe.
In dem Zusammenhang warnten sie vor einem "Trojaner-Blindfluggesetz", welches eine "Kultur der IT-Unsicherheit" mit sich bringe. Dennoch hat die große Koalition den Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) beinahe unverändert übernommen.
Die Koalition hatte sich findig gezeigt, das Vorhaben ganz ohne Absegnung der Länder durchzuwinken. Indem sie das Vorhaben in einen Gesetzesentwurf bezüglich Fahrverbote für Straftäter einband, umging Schwarz-Rot den Bundesrat.
Experten rechnen mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.
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