Von Egon Flaig
Es kann keine islamischen
Menschenrechte geben. Menschenrechte sind universal. Sie lassen sich durch
nichts einschränken. Deswegen kann es keine spezielle islamische Interpretation
geben. Denn diese Religion ordnet alles der Scharia, der Rechtslehre des Islam,
unter und setzt somit die Universalität der Menschenrechte ausser Kraft.
Mich interessiert jetzt nicht die ausserordentlich
spirituelle Theologie des Islam, sein radikaler Monotheismus mit der reinsten
Transzendenz: ohne Trinität, ohne Opfertod, ohne Heilige. Das bewundere ich;
und es fasziniert mich. Aber genau darum geht es nicht. Sondern es geht um die
Juridifizierung der sozialen und politischen Ordnung, um die Scharia.
Dass die Scharia selber historischen
Modifikationen unterliegt, ist selbstverständlich. Aber die vier islamischen
Rechtsschulen selber bezeichnen diese Ordnung als Scharia, als göttliche
Ordnung, von Menschen ausgelegt. Dass die Auslegungen sich verändern, ist eine
banale Einsicht. Entscheidend ist die
Konstanz der Tradition um wichtige Kernpunkte, eine Tradition die
aufrechterhalten wird durch das, was Jan Assmann die Textpflege im kulturellen
Gedächtnis nennt. Es geht mir auch nicht um die Scharia insgesamt, sondern um
zwei Dinge:
1. den Auftrag, Krieg gegen die
Ungläubigen zu führen, bis die ganze Welt unter islamischer Herrschaft steht,
dieser Krieg heisst Dschihad,
2. um die Dhimmitude, das ist der
französische Begriff für den Status der Nicht-Muslime unter muslimischer
Herrschaft.
Seit Beginn der klassischen Zeit (9.
bis 11. Jahrhundert) teilen die muslimischen Juristen die Welt in zwei Teile,
nämlich das "Haus des Islam" und das "Haus des Krieges".
Diese Zweiteilung hängt nicht davon ab, wo Muslime in grosser Anzahl sind oder
gar die Mehrheit darstellen, sondern davon, wo der Islam herrscht - in Gestalt
der Scharia - oder wo er nicht herrscht. Diese Dichotomie (stammt
aus dem Griechischen, nach dessen Bedeutung es so viel heisst wie Zweiteilung
oder auch Zweigliederung)
ist also keine religiöse, sondern eine politische. Zwischen diesen beiden
Teilen der Welt herrscht naturgemäss so lange Krieg, bis das Haus des Krieges
nicht mehr existiert und der Islam über die Welt herrscht (Sure 8, 39 u. 9,
41). Daher besteht nach klassischer Lehre für die muslimische Weltgemeinschaft
die Pflicht, gegen die Ungläubigen Krieg zu führen bis diese sich bekehren oder
sich unterwerfen. Dieser Krieg heisst Dschihad.
Die Gemeinschaft der Muslime (Umma)
ist folglich eine politische Gemeinschaft; das heisst, in ihrem Inneren kann es
keinen Krieg geben - ausgenommen dem gegen Rebellen und gegen Häresien. Einzig
der Krieg zur Unterwerfung der Ungläubigen ist legitim gewesen und obendrein
Pflicht. Ist es eine individuelle Pflicht oder eine kollektive? Wenn es eine
kollektive Pflicht ist, dann muss die muslimische Gemeinschaft in regelmässigen
Abständen Angriffskriege gegen die Ungläubigen führen. Wenn es eine
individuelle Pflicht ist, dann müssen die Gläubigen auf eigene Faust Krieg
gegen die Ungläubigen führen, falls die Emire zu lange Frieden mit dem Feind
halten. Fatalerweise besteht darüber innerhalb der orthodoxen Tradition seit
dem 9. Jahrhundert keine Einigkeit. Viele Rechtsgelehrte definieren den
Dschihad als individuelle Pflicht jedes tauglichen Muslim. Konsequenz dieser
Lehre: wenn jeder einzelne Muslim alleine oder gruppenweise auf eigene Faust
kriegerisch agieren muss, dann sind Attentate und Terroranschläge das Richtige.
Al Qaida, ISIS und alle terroristischen Untergruppen sind keine Verirrungen,
sondern entsprechen dieser Traditionslinie. Wer das abstreitet, kennt seine
eigene Geschichte nicht.
Der Kriegszustand dauert an, bis das Haus des Krieges vernichtet und die Welt erobert ist. Folglich sind Angriffskriege selbstverständlich und theologisch gerechtfertigt gewesen. Friedensverträge, welche islamische Herrscher mit nicht-islamischen abschlossen, gelten nur als Waffenstillstände; deshalb wurden sie in der Regel für höchstens zehn Jahre abgeschlossen; zwei Rechtsschulen erlaubten nur drei bis vier Jahre Frieden. Die kurzen Fristen ermöglichten es den militärisch überlegenen Muslimen die Gegenseite unentwegt zu erpressen; auf diese Weise sind im Laufe der Jahrhunderte riesige Mengen an Geldern und Menschen an die muslimische Seite geflossen. Als sich die Kräfteverhältnisse verschoben, mussten muslimische Herrscher die Praxis ändern. So schloss 1535 Suleiman der Prächtige mit dem französischen König einen Frieden, der so lange gelten sollte, wie der Sultan lebte - ein Bruch mit der Tradition.
Immer wieder wird bestritten, dass der Dschihad heute noch aktuell sei. Doch Peters kam in seiner grossen Studie zum Ergebnis, dass auch im 19. und 20. Jahrhundert sehr viele Rechtsgelehrte der klassischen Doktrin anhängen. Er schreibt in seinem Buch "Islam and Colonialism": ... "Modernistische Autoren unterstreichen den defensiven Aspekt des Dschihad und betonen, Dschihad ausserhalb des islamischen Territoriums sei nur gestattet, wenn die friedliche Verbreitung des Islam behindert wird oder wenn Muslime, die unter Ungläubigen leben, unterdrückt werden. Demgegenüber weichen fundamentalistische Autoren kaum von der klassischen Doktrin ab und betonen den expansionistischen Aspekt."
Der Kriegszustand dauert an, bis das Haus des Krieges vernichtet und die Welt erobert ist. Folglich sind Angriffskriege selbstverständlich und theologisch gerechtfertigt gewesen. Friedensverträge, welche islamische Herrscher mit nicht-islamischen abschlossen, gelten nur als Waffenstillstände; deshalb wurden sie in der Regel für höchstens zehn Jahre abgeschlossen; zwei Rechtsschulen erlaubten nur drei bis vier Jahre Frieden. Die kurzen Fristen ermöglichten es den militärisch überlegenen Muslimen die Gegenseite unentwegt zu erpressen; auf diese Weise sind im Laufe der Jahrhunderte riesige Mengen an Geldern und Menschen an die muslimische Seite geflossen. Als sich die Kräfteverhältnisse verschoben, mussten muslimische Herrscher die Praxis ändern. So schloss 1535 Suleiman der Prächtige mit dem französischen König einen Frieden, der so lange gelten sollte, wie der Sultan lebte - ein Bruch mit der Tradition.
Immer wieder wird bestritten, dass der Dschihad heute noch aktuell sei. Doch Peters kam in seiner grossen Studie zum Ergebnis, dass auch im 19. und 20. Jahrhundert sehr viele Rechtsgelehrte der klassischen Doktrin anhängen. Er schreibt in seinem Buch "Islam and Colonialism": ... "Modernistische Autoren unterstreichen den defensiven Aspekt des Dschihad und betonen, Dschihad ausserhalb des islamischen Territoriums sei nur gestattet, wenn die friedliche Verbreitung des Islam behindert wird oder wenn Muslime, die unter Ungläubigen leben, unterdrückt werden. Demgegenüber weichen fundamentalistische Autoren kaum von der klassischen Doktrin ab und betonen den expansionistischen Aspekt."
Der bekannte
Moslemführer Nawab-Safavi klärt uns mit den folgenden Worten auf: „Wir kennen
keine absoluten Werte ausser der totalen Unterwerfung unter den Willen des
Allmächtigen (Allahs). Es heisst: Du sollst nicht töten! Aber der Allmächtige
selbst lehrt uns das Töten …. Wir sagen, dass Töten einem Gebet an Bedeutung gleichkommt,
wenn es nötig ist, solche, die (dem Glauben) schaden, aus dem Weg zu räumen.
Täuschung, Hinterlist, Verschwörung, Betrug, Stehlen und Töten sind nichts als
Mittel“ (Amir Taheri: „Morden für Allah“; S. 56).
Der Haken dabei ist: die Modernisten vertreten in der
Konsequenz genau dieselbe Lehre wie die Fundamentalisten. Denn der Dschihad ist
ja berechtigt, wenn Muslime unterdrückt werden. Und ob Muslime unterdrückt
werden, wer entscheidet das? Das entscheiden nicht die Gerichte in den
säkularen Verfassungen, das entscheiden nicht die Menschenrechte. Das entscheiden
die Normen der Scharia.
Die dritte Islamische Gipfelkonferenz von 1981 bekräftigte in ihrer 5. Resolution die Gültigkeit der Dschihad-Doktrin für die Gegenwart: ... "Die islamischen Länder haben in ihrer Resolution klargestellt, dass das Wort Dschihad in seinem islamischen Sinn gebraucht wird, der keine Interpretation oder Missverständnis zulässt, und dass die praktischen Massnahmen zu seiner Erfüllung zu ergreifen sind in Übereinstimmung damit und in ständiger Konsultation zwischen den islamischen Ländern." ... Das sagten nicht ein paar Spinner. Das sagten offizielle Vertreter von Staaten. Das war 20 Jahre vor dem 11. September 2001. Wenn das Leugnen aufhört, beginnt die Selbstbesinnung. Wir dürfen gespannt sein, wie diese Vergangenheitsbewältigung aussieht.
Die dritte Islamische Gipfelkonferenz von 1981 bekräftigte in ihrer 5. Resolution die Gültigkeit der Dschihad-Doktrin für die Gegenwart: ... "Die islamischen Länder haben in ihrer Resolution klargestellt, dass das Wort Dschihad in seinem islamischen Sinn gebraucht wird, der keine Interpretation oder Missverständnis zulässt, und dass die praktischen Massnahmen zu seiner Erfüllung zu ergreifen sind in Übereinstimmung damit und in ständiger Konsultation zwischen den islamischen Ländern." ... Das sagten nicht ein paar Spinner. Das sagten offizielle Vertreter von Staaten. Das war 20 Jahre vor dem 11. September 2001. Wenn das Leugnen aufhört, beginnt die Selbstbesinnung. Wir dürfen gespannt sein, wie diese Vergangenheitsbewältigung aussieht.
Der Dschihad führt zur Konversion,
zur Tötung, zur Versklavung oder zur Dhimmitude. Was ist das? In der Scharia
sind die Muslime die Herren, die Anhänger anderer Buchreligionen (Christen,
Juden, Parsen) die Unterworfenen (Dhimmi); ...
Die Leugnung selber muss jeden aufmerken lassen, dem die Menschenrechte heilig sind. Denn wer leugnet, ist unfähig zu erkennen, wer er kulturell ist und wie er geschichtlich dazu wurde. Unter der Maske des Antiimperialismus beschuldigen Muslime und islamophile Intellektuelle den Westen. Der Unterschied ist freilich, dass der Westen von Anfang an, seit dem 16. Jahrhundert seine eigene Selbstkritik leistete und darum zu den Menschenrechten gelangte. Und eben diese kritische Aufarbeitung der eigenen Geschichte wird durch Leugnungen über die islamische Geschichte systematisch behindert. Wer die historische Wahrheit einfordert, wird als Kulturkrieger bezeichnet. Genau umgekehrt verhält es sich, Kulturkrieg führt, wer leugnet und wer Leugnungen mit Tabus und Sprechverboten zu sichern versucht. Wir erleben im Moment genau das. Wenn eine Seite diesen Krieg eröffnet, dann kann die andere Seite diesem Krieg nur ausweichen, indem sie einfach kapituliert. Wollen die europäischen Intellektuellen diese Kapitulation?
Die Leugnung selber muss jeden aufmerken lassen, dem die Menschenrechte heilig sind. Denn wer leugnet, ist unfähig zu erkennen, wer er kulturell ist und wie er geschichtlich dazu wurde. Unter der Maske des Antiimperialismus beschuldigen Muslime und islamophile Intellektuelle den Westen. Der Unterschied ist freilich, dass der Westen von Anfang an, seit dem 16. Jahrhundert seine eigene Selbstkritik leistete und darum zu den Menschenrechten gelangte. Und eben diese kritische Aufarbeitung der eigenen Geschichte wird durch Leugnungen über die islamische Geschichte systematisch behindert. Wer die historische Wahrheit einfordert, wird als Kulturkrieger bezeichnet. Genau umgekehrt verhält es sich, Kulturkrieg führt, wer leugnet und wer Leugnungen mit Tabus und Sprechverboten zu sichern versucht. Wir erleben im Moment genau das. Wenn eine Seite diesen Krieg eröffnet, dann kann die andere Seite diesem Krieg nur ausweichen, indem sie einfach kapituliert. Wollen die europäischen Intellektuellen diese Kapitulation?
Im August
1990 verabschiedeten die Aussenminister der "Organisation der islamischen
Konferenz" in Kairo einen Entwurf einer "Erklärung der Menschenrecht
im Islam". Die Erklärung (…) steht unter dem Vorbehalt, dass sie mit der
Scharia übereinstimmen müssen. Der
Artikel 24 lautet: ... "Alle Rechten und Freiheiten, die in dieser
Erklärung genannt werden, unterstehen der islamischen Scharia." ...Und im
Artikel 25 liest man: ... "Die islamische Scharia ist die einzige
zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels
dieser Erklärung." ... Wenn die Scharia den Menschenrechten übergeordnet
ist, dann gibt es eben keine Menschenrechte, dann gilt eben die Scharia. Stellen
Sie sich vor, Franco, Hitler oder Stalin hätten die Menschenrechte ausgerufen;
und Stalin hätte hinzugefügt: Alle diese Rechte unterstehen der kommunistischen
Idee; und Hitler hätte hinzugefügt: Sie unterstehen der nationalsozialistischen
Ordnung. Solche Menschenrechte sind keinen Pfifferling wert, weil die Verfasser
sie im Prinzip leugnen. Anders gesagt: sie leugnen genau den Anspruch auf
universale Menschenrechte, die von keiner Ordnung ausser Kraft gesetzt werden
dürfen.
In einer Diskussion berief sich in
den 90er Jahren ein iranischer Ayatollah auf die Kairoer Erklärung, um die
Ungleichheit zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen zu rechtfertigen: er
argumentierte, die Menschen sind in ihrer Würde nur potentiell gleich, aktuell
jedoch nach Graden der Tugend und der Rechtgläubigkeit verschieden. Da liegt
der Hase im Pfeffer. Es gibt also keine Menschenrechte. Und es wird sie auch
niemals als islamische Menschenrechte geben. Weil es absurd ist, nach
islamischen Menschenrechten zu suchen. Menschenrechte
sind weder christlich, noch europäisch, noch islamisch. Sie sind entweder
universal oder sie sind nicht.
Kommentare