Die Hundesöhne und Esel sind zum Köpfen da




Ein «Schweizer» Rapper aus Albanien bedroht Köppel in neuem Hass-Song, muss nächste Woche zum Staatsanwalt (20minuten Printausabe, 4. Dezember 15)
·         Der schweizerisch-albanische Rapper Ensar Abazi,  24, genannt «Ensy"», sorgte Anfang Jahr für Empörung: In einem Video inszenierte er eine «Exekution» im Stile der Terrormiliz Islamischer Staat. Als Geiseln hingerichtet wurden die SVP-Politiker Lukas Reimann und Oskar Freiysinger. In einem neuen Youtube-Song droht «Ensy» nun offen «Weltwoche»-Verleger Roger Köppel: «Ich sage es öffentlich: falls ich mal den Köppel treffe, will ich wissen, wie es klingt, wenn ein Knöchel bricht.»

Ich kann mir schon das grunzende Geschmuzel linker Köppel-Feinde vorstellen, die sich über den gelungenen «Streich» amüsieren. Der albanische islamofaschistische Import, der sich in den Greueln des ISlamischen Terrorstaats suhlt, wird von linken Komplizen kumpelhaft umbuhlt. Die «Empörung» reicht nämlich nicht so weit, dass der Kultur-Bereicherer nicht ungehindert weitermachte. Er fühlt sich sicher im linken Milieu.
Die Vorstellungen in diesem Rappelkopf haben in keinem Hundehirn Platz, weshalb der Rohling auch kein räudiger Köter ist, sondern seinen Hirninhalt vor dem Staatsanwalt leeren muss. Da die linke Schweizer Justiz Mordaufrufen gegen Köppel mit grossem Wohlwollen begegnet, fühlt sich der Rapper sicher.
·         Weiter singt er: «Ich bin am Hoffen, dass Christoph Mörgeli vergiftet wird.»
Der Hetzer aus Albanien ist in der Schweiz gut aufgeboben, die Sympathien der Linksjustiz sind dem wutschäumenden Abschaum des Hasses sicher, der nichts als plumpe Gewaltdrohungen kennt, für Argumente ist in dem Rappelkopf kein Platz.
·         Auch Reimann wird implizit gedroht. Der hatte den Rapper bereits nach der Veröffentlichung des Exekutionsvideos wegen übler Nachrede und Verleumdung angezeigt. «Ich erwarte von der Justiz, dass sie mit harter Hand durchgreift», sagt Lukas Reimann. Ensy dürfe als Wiederholungstäter nicht mehr geschont werden. Der Rapper hatte Reimann schon in der Vergangenheit mit Hitler verglichen und sich in einem Vergleich verpflichtet, ihn nicht mehr zu beleidigen. Bei Ehrverletzungen kann ein Gericht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren aussprechen. Doch Abazi schaut der Einvernahme gelassen entgegen und spricht von «künstlerishcer Freiheit». «Ich bin sischer, dass die Untersuchung eingestellt wird.» Das IS-Video sei Satire gewesen, der Song gemessen an der «Hetze der SVP» harmlos.

Nicht jeder Hundedreck von Hetze gegen die SVP ist Kunst. Den Rapper mit einem Hund zu vegleichen wäre auch eine Beleidigung von Hunden. Wer sich an IS-Videos als Vorlage zum Umgang mit einer demokratischen Schweizer Partei begeilt, wer sich an der Vorführung von islamischen Greueln wie Geiselmorden delektiert, gehört zu einer Spezies, die in der Schweiz ganz im Gegensatz zu Islamkritikern staatsgeschützt ist. Die islamvergiftete, linksversiffte Justiz, die schon einen harmlosen Schweizer Witzemacher, der sich über die offizielle Behördenbezeichnung von Minaretten als «Kamine» lustig gemacht hatte, zu hoher Busse verurteilte, aber Mordaufrufer wie die hässliche Fratze des Berliner «Zentrums für politische Schönheit» (die Schönheit der Scharia?) freisprach, diese Justiz der Islamkriecher ist nichts, was Fans von IS abschrecken kann. Da kann jeder mordsmässig die Sau rauslassen und seine perversen Mordaufrufe als Kunst deklarieren, um von der Schweizer Justiz noch honoriert zu werden.
Nicht nur die Schweizer Salafaschisten sympathisieren mit den Schariabarbareien und mit den Bestialitäten des Islamischen Staats. Da kann sich ein jeder poplige Prolet als "Künstler" ausgeben, oder von seinen linksfaschistischen Gesinnungsgenossen als «Philosoph» präsentieren lassen, um Mordaufrufe zynisch grunzend als Kunst zu kaschieren.


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