Ein «Schweizer» Rapper aus Albanien bedroht Köppel in neuem Hass-Song,
muss nächste Woche zum Staatsanwalt (20minuten
Printausabe, 4. Dezember 15)
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Der
schweizerisch-albanische Rapper Ensar Abazi, 24, genannt «Ensy"»,
sorgte Anfang Jahr für Empörung: In einem Video inszenierte er eine
«Exekution» im Stile der Terrormiliz Islamischer Staat. Als Geiseln
hingerichtet wurden die SVP-Politiker Lukas Reimann und Oskar Freiysinger. In einem neuen Youtube-Song droht «Ensy» nun offen
«Weltwoche»-Verleger Roger Köppel: «Ich sage es öffentlich: falls ich mal den
Köppel treffe, will ich wissen, wie es klingt, wenn ein Knöchel bricht.»
Ich kann mir schon das grunzende Geschmuzel linker Köppel-Feinde
vorstellen, die sich über den gelungenen «Streich» amüsieren. Der albanische
islamofaschistische Import, der sich in den Greueln des ISlamischen
Terrorstaats suhlt, wird von linken Komplizen kumpelhaft umbuhlt. Die
«Empörung» reicht nämlich nicht so weit, dass der Kultur-Bereicherer nicht
ungehindert weitermachte. Er fühlt sich sicher im linken Milieu.
Die Vorstellungen in diesem Rappelkopf haben in keinem Hundehirn Platz,
weshalb der Rohling auch kein räudiger Köter ist, sondern seinen Hirninhalt
vor dem Staatsanwalt leeren muss. Da die linke Schweizer Justiz Mordaufrufen
gegen Köppel mit grossem Wohlwollen begegnet, fühlt sich der Rapper sicher.
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Weiter singt er:
«Ich bin am Hoffen, dass Christoph Mörgeli vergiftet wird.»
Der Hetzer aus Albanien ist in der Schweiz gut aufgeboben, die Sympathien
der Linksjustiz sind dem wutschäumenden Abschaum des Hasses sicher, der
nichts als plumpe Gewaltdrohungen kennt, für Argumente ist in dem Rappelkopf
kein Platz.
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Auch Reimann wird
implizit gedroht. Der hatte den Rapper bereits nach der Veröffentlichung des
Exekutionsvideos wegen übler Nachrede und Verleumdung angezeigt. «Ich erwarte
von der Justiz, dass sie mit harter Hand durchgreift», sagt Lukas Reimann.
Ensy dürfe als Wiederholungstäter nicht mehr geschont werden. Der Rapper
hatte Reimann schon in der Vergangenheit mit Hitler verglichen und sich in
einem Vergleich verpflichtet, ihn nicht mehr zu beleidigen. Bei
Ehrverletzungen kann ein Gericht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
aussprechen. Doch Abazi schaut der Einvernahme gelassen entgegen und spricht
von «künstlerishcer Freiheit». «Ich bin sischer, dass die Untersuchung
eingestellt wird.» Das IS-Video sei Satire gewesen, der Song gemessen an der
«Hetze der SVP» harmlos.
Nicht jeder Hundedreck von Hetze gegen die SVP ist Kunst. Den Rapper mit
einem Hund zu vegleichen wäre auch eine Beleidigung von Hunden. Wer sich an
IS-Videos als Vorlage zum Umgang mit einer demokratischen Schweizer Partei
begeilt, wer sich an der Vorführung von islamischen Greueln wie Geiselmorden
delektiert, gehört zu einer Spezies, die in der Schweiz ganz im Gegensatz zu
Islamkritikern staatsgeschützt ist. Die islamvergiftete, linksversiffte
Justiz, die schon einen harmlosen Schweizer Witzemacher, der sich über die
offizielle Behördenbezeichnung von Minaretten als «Kamine» lustig gemacht
hatte, zu hoher Busse verurteilte, aber Mordaufrufer wie die hässliche Fratze
des Berliner «Zentrums für politische Schönheit» (die Schönheit der Scharia?)
freisprach, diese Justiz der Islamkriecher ist nichts, was Fans von IS
abschrecken kann. Da kann jeder mordsmässig die Sau rauslassen und seine
perversen Mordaufrufe als Kunst deklarieren, um von der Schweizer Justiz noch
honoriert zu werden.
Nicht nur die Schweizer Salafaschisten sympathisieren mit den
Schariabarbareien und mit den Bestialitäten des Islamischen Staats. Da kann
sich ein jeder poplige Prolet als "Künstler" ausgeben, oder von
seinen linksfaschistischen Gesinnungsgenossen als «Philosoph» präsentieren
lassen, um Mordaufrufe zynisch grunzend als Kunst zu kaschieren.
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