30.
Oktober 2015
«Tötet
Köppel»-Inserat war legal
Egal wie legal der Mordaufruf, als Kunst verkitscht von den Islamkuschern, für die Schweizer Scharia-Justiz ist, der üble Geruch der Deckung von Mordaufrufen bleibt an ihr haften. Mord-Aufrufe nach Koran, grossspurig als Kunst deklariert, sind staatsgeschützt, islamkritische Witze über eine Religion, die ihre Kritiker killen lässt, werden nach dem Schweizer Rassismusgesetz verfolgt.
Hassprediger
im Schutz der Moscheen können sich sicher fühlen in der Schweiz, wo auch die
Frauenprügelpropaganda nach Koran gerichtlich geschützt wird, wie geschehen im
rotgrünen Basel, wo ein grüner Appellationsgerichtspräsident einen Imam
freisprach, der Frauenprügel nach Koran öffentlich im TV befürwortete und von
der Staatswanwaltschaft angezeigt wurde. Ich kann mir gut vorstellen, wie die
beiden, die sich gegen die Basler Staatsanwältin durchsetzten, in erster
Instanz ein evang. Gerichtspräsident und anschliessend ein Grüner vom
Appelationsgericht, sich gegenseitig an der Ablehnung der Anzeige delektierten
und die Frauenprügel nach Koran schmunzelnd als gut befanden, auch wenn sie das
nicht so sagten, sondern nur mit dem Freispruch ihre Zustimmung bekundeten.
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4.
Dezember 2015
·
Die Justiz von Seldwyla hat einen «Anfangsverdacht»
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Macht der IZRS verbotene
Propaganda für al-Qaida? Diesem Verdacht müsse die Bundesanwaltschaft
nachgehen, sagt Strafrechtsprofessor Marc Forster und löste damit Empörung aus.
Am Samstag lädt der IZRS zudem zur Premiere für einen «Dokumentarfilm», den
sein Vorstandsmitglied Naim Cherni in Syrien gedreht hat – auch in diesem
Streifen ist Muhaysini zu sehen.
·
Indem sie Muhaysini eine
Plattform bieten, könnten die IZRS-Verantwortlichen sich strafbar gemacht
haben. Dieser Ansicht ist Marc Forster, Strafrechtsprofessor an der Universität
St. Gallen. «Meines Erachtens besteht ein Anfangsverdacht,
wonach das Aufschalten des Interviews mit Muhaysini den Tatbestand des
Organisierens von Propagandaaktionen beziehungsweise des Förderns der
Aktivitäten einer verbotenen Organisation erfüllt», sagt Forster zu 20 Minuten.
Dieser Verdacht sei durch die Bundesanwaltschaft zu prüfen.
Ein
Anfangsverdacht! Was für eine Erleuchtung der Schweizer Justiz, die schon seit
Jahren zuschaut, wie der Islamistenverein seine Dschihadistennetze knüpft und
aus arabischen Öl- Quellen schöpft. Der seit seiner Gründung unter Verdacht der
Verfassungswidrigkeit stehende Salafistenverein von Schweizer Konvertiten,
dessen Gründer bei seiner Konversion zur Frauenversklavungsreligion noch grün
war hinter den Ohren und der die Scharia auch für die Schweiz für die beste
Rechtsform hält (Islamagent Schulze stellte dem Islamistenverein den
Persilschein aus), hat schon dem naiven «Islamexperten»
Beat Stauffer nach der Moslemdemo 2006 vor dem Bundeshaus («Religion
geht vor Demokratie») vergeblich klarzumachen versucht, was wahrer Islam
heisst. Stauffer wollte das nicht glauben, er glaubt lieber an seinen
Wunschislam, den sich die islamophilen Linken ausgedacht haben.
·
Anfang dieses Jahres trat ein
dringliches Bundesgesetz in Kraft, das in der Schweiz die al-Qaida und den
«Islamischen Staat» verbietet – und alle «verwandten Gruppierungen». Illegal
ist es gemäss diesem Gesetz auch, für diese Terrororganisationen Propaganda zu
machen – Verstösse werden mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder
Geldstrafe geahndet.
·
Laut Forster müssten die Behörden nun klären, ob
Muhaysini tatsächlich al-Qaida zuzurechnen ist. Auch wenn sich erweise, dass
der Mann enge Verbindungen zur Al-Nusra-Front habe, sei das Aufschalten des
Interviews vermutlich strafbar – diese Organisation sei als mit al-Qaida
verwandte Gruppierung einzuschätzen.
Nun
haben die Schweizer Behörden zu tun, sie müssen klären, dass der
Islamistenverein nichts mit dem islamischen Staat zu tun hat, und der IS nichts
mit dem Islam, gell, und alle miteinander nicht mit dem Koran. Nicht ganz
einfach, aber es werden sich Mittel und Wege finden, den Salafistenclub mit
Hilfe von Prof. Schulze von jedem Verdacht rein zu waschen. Wo ein Wille ist,
ist auch ein Weg. Und den Willen zur Narrenfreiheit für den IZRS haben die
Schweizer Behörden seit Jahren gezeigt, sie müssen ihn nur noch juristisch
«begründen».
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Bundesanwaltschaft hält sich
bedeckt (...)
Der
Salafistenclub der Scharianhänger, für dessen Zottelbärte Religion vor
Demokratie geht, hat einen der besten Einfälle:
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IZRS beruft sich auf
Meinungsäusserungsfreiheit
·
Der IZRS weist den Vorwurf, er
betreibe Terror-Propaganda, als «absurd» zurück. Generalsekretärin Ferah Ulucay
sagt, im Interview gehe es nicht um al-Qaida, sondern es werde «aus der
Perspektive betroffener Rebellen gegen den IS argumentiert» – und im Übrigen
gelte in der Schweiz Meinungsäusserungsfreiheit.
Wenn
die Gläubigen des mordaufrufenden Koran, der seine Kritiker zu killen
auffordert, sich auf demokratische Freiheiten berufen, klingt das immer
besonders fantasievoll. Auch die Bundesanwaltschaft muss sich etwas einfallen
lassen, das die offenen Absichten der Terror-Religion, über die man in der
Schweiz bei Strafe keine Witze machen darf, verschleiert.
·
Sollte die Bundesanwaltschaft
dennoch zum Schluss kommen, der IZRS betreibe Propaganda für eine
Terrororganisation, müsste sie dafür sorgen, dass die entsprechenden Videos
nicht mehr weiterverbreitet werden können, sagt Strafrechtsprofessor Forster.
«Die Behörden müssten diese dann vom Netz nehmen lassen und ihre Vorführung
unterbinden.» Derzeit wird das Interview mit Muhaysini in die ganze Welt
verbreitet – versehen mit englischen Untertiteln.
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Ob
die Bundesanwaltschaft so findig ist wie der grüne
Appellations-gerichtspräsident des links verseuchten und verfilzten Basel,
bleibt abzuwarten.
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