Schweizer Justiz findet Mordaufruf gegen Köppel als «Kunst» legal



30. Oktober 2015
«Tötet Köppel»-Inserat war legal

Egal wie legal der Mordaufruf, als Kunst verkitscht von den Islamkuschern, für die Schweizer Scharia-Justiz ist, der üble Geruch der Deckung von Mordaufrufen bleibt an ihr haften. Mord-Aufrufe nach Koran, grossspurig als Kunst deklariert, sind staatsgeschützt, islamkritische Witze über eine Religion, die ihre Kritiker killen lässt, werden nach dem Schweizer Rassismusgesetz verfolgt.

 Hassprediger im Schutz der Moscheen können sich sicher fühlen in der Schweiz, wo auch die Frauenprügelpropaganda nach Koran gerichtlich geschützt wird, wie geschehen im rotgrünen Basel, wo ein grüner Appellationsgerichtspräsident einen Imam freisprach, der Frauenprügel nach Koran öffentlich im TV befürwortete und von der Staatswanwaltschaft angezeigt wurde. Ich kann mir gut vorstellen, wie die beiden, die sich gegen die Basler Staatsanwältin durchsetzten, in erster Instanz ein evang. Gerichtspräsident und anschliessend ein Grüner vom Appelationsgericht, sich gegenseitig an der Ablehnung der Anzeige delektierten und die Frauenprügel nach Koran schmunzelnd als gut befanden, auch wenn sie das nicht so sagten, sondern nur mit dem Freispruch ihre Zustimmung bekundeten.
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4. Dezember 2015
·         Die Justiz von Seldwyla hat einen «Anfangsverdacht»
·         Macht der IZRS verbotene Propaganda für al-Qaida? Diesem Verdacht müsse die Bundesanwaltschaft nachgehen, sagt Strafrechtsprofessor Marc Forster und löste damit Empörung aus. Am Samstag lädt der IZRS zudem zur Premiere für einen «Dokumentarfilm», den sein Vorstandsmitglied Naim Cherni in Syrien gedreht hat – auch in diesem Streifen ist Muhaysini zu sehen.

·         Indem sie Muhaysini eine Plattform bieten, könnten die IZRS-Verantwortlichen sich strafbar gemacht haben. Dieser Ansicht ist Marc Forster, Strafrechtsprofessor an der Universität St. Gallen. «Meines Erachtens besteht ein Anfangsverdacht, wonach das Aufschalten des Interviews mit Muhaysini den Tatbestand des Organisierens von Propagandaaktionen beziehungsweise des Förderns der Aktivitäten einer verbotenen Organisation erfüllt», sagt Forster zu 20 Minuten. Dieser Verdacht sei durch die Bundesanwaltschaft zu prüfen.

Ein Anfangsverdacht! Was für eine Erleuchtung der Schweizer Justiz, die schon seit Jahren zuschaut, wie der Islamistenverein seine Dschihadistennetze knüpft und aus arabischen Öl- Quellen schöpft. Der seit seiner Gründung unter Verdacht der Verfassungswidrigkeit stehende Salafistenverein von Schweizer Konvertiten, dessen Gründer bei seiner Konversion zur Frauenversklavungsreligion noch grün war hinter den Ohren und der die Scharia auch für die Schweiz für die beste Rechtsform hält (Islamagent Schulze stellte dem Islamistenverein den Persilschein aus), hat schon dem naiven «Islamexperten» Beat Stauffer nach der Moslemdemo 2006 vor dem Bundeshaus («Religion geht vor Demokratie») vergeblich klarzumachen versucht, was wahrer Islam heisst. Stauffer wollte das nicht glauben, er glaubt lieber an seinen Wunschislam, den sich die islamophilen Linken ausgedacht haben.
·         Anfang dieses Jahres trat ein dringliches Bundesgesetz in Kraft, das in der Schweiz die al-Qaida und den «Islamischen Staat» verbietet – und alle «verwandten Gruppierungen». Illegal ist es gemäss diesem Gesetz auch, für diese Terrororganisationen Propaganda zu machen – Verstösse werden mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.

·         Laut Forster müssten die Behörden nun klären, ob Muhaysini tatsächlich al-Qaida zuzurechnen ist. Auch wenn sich erweise, dass der Mann enge Verbindungen zur Al-Nusra-Front habe, sei das Aufschalten des Interviews vermutlich strafbar – diese Organisation sei als mit al-Qaida verwandte Gruppierung einzuschätzen.

Nun haben die Schweizer Behörden zu tun, sie müssen klären, dass der Islamistenverein nichts mit dem islamischen Staat zu tun hat, und der IS nichts mit dem Islam, gell, und alle miteinander nicht mit dem Koran. Nicht ganz einfach, aber es werden sich Mittel und Wege finden, den Salafistenclub mit Hilfe von Prof. Schulze von jedem Verdacht rein zu waschen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Und den Willen zur Narrenfreiheit für den IZRS haben die Schweizer Behörden seit Jahren gezeigt, sie müssen ihn nur noch juristisch «begründen».
·         Bundesanwaltschaft hält sich bedeckt (...)
Der Salafistenclub der Scharianhänger, für dessen Zottelbärte Religion vor Demokratie geht, hat einen der besten Einfälle:
·         IZRS beruft sich auf Meinungsäusserungsfreiheit
·         Der IZRS weist den Vorwurf, er betreibe Terror-Propaganda, als «absurd» zurück. Generalsekretärin Ferah Ulucay sagt, im Interview gehe es nicht um al-Qaida, sondern es werde «aus der Perspektive betroffener Rebellen gegen den IS argumentiert» – und im Übrigen gelte in der Schweiz Meinungsäusserungsfreiheit.

Wenn die Gläubigen des mordaufrufenden Koran, der seine Kritiker zu killen auffordert, sich auf demokratische Freiheiten berufen, klingt das immer besonders fantasievoll. Auch die Bundesanwaltschaft muss sich etwas einfallen lassen, das die offenen Absichten der Terror-Religion, über die man in der Schweiz bei Strafe keine Witze machen darf, verschleiert.
·         Sollte die Bundesanwaltschaft dennoch zum Schluss kommen, der IZRS betreibe Propaganda für eine Terrororganisation, müsste sie dafür sorgen, dass die entsprechenden Videos nicht mehr weiterverbreitet werden können, sagt Strafrechtsprofessor Forster. «Die Behörden müssten diese dann vom Netz nehmen lassen und ihre Vorführung unterbinden.» Derzeit wird das Interview mit Muhaysini in die ganze Welt verbreitet – versehen mit englischen Untertiteln.
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Ob die Bundesanwaltschaft so findig ist wie der grüne Appellations-gerichtspräsident des links verseuchten und verfilzten Basel, bleibt abzuwarten.

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