
Quelle: Reuters
ICJ
Der am Donnerstag veröffentlichte Richterspruch macht
deutlich, dass die Anschuldigung, Russland finanziere auf staatlicher
Ebene Terrorismus, nicht haltbar ist. Dem Kiewer Terrorismus- Vorwurf
mangele es an Beweisen. In Bezug auf Minderheitenschutz müsse sich
Moskau an internationales Recht halten. Für den Frieden seien beide
Seiten verantwortlich.
Das höchste UNO-Gericht
entschied damit über Sofortmaßnahmen im Ukraine-Konflikt, nachdem die
ukrainische Regierung Anfang dieses Jahres Klage in Den Haag eingereicht
hatte, um eine Verurteilung Moskaus wegen angeblicher Unterstützung
prorussischer Rebellen in der Ostukraine zu erreichen.
Im Hinblick auf die Ereignisse auf der Krim und im Osten der Ukraine sahen die Ankläger zwei UN-Konventionen verletzt: eine zur Bekämpfung der Finanzierung von Terrorismus und eine zur Beseitigung jeglicher Rassendiskriminierung. Kiew forderte Maßnahmen zur Stabilisierung der Ostukraine und Entschädigungen von Russland für Zivilisten, die von dem seit 2014 dauernden Konflikt betroffen waren.
Vertreter der Ukraine, wie die stellvertretende Außenministerin Elena Serkal, hatten sich hohe Chancen auf Erfolg ihres aufwändigen Gerichtsganges ausgerechnet. Doch während der IGH urteilte, dass Moskau die Minderheiten auf der Schwarzmeerhalbinsel Krim schützen müsse, wies es Kiews Hauptanschuldigung angeblicher finanzieller und militärischer Hilfe für Terroristen zurück. Dafür hätte nachgewiesen werden müssen, dass die Separatisten absichtlich und gezielt Zivilisten töteten, wofür die Ukraine aber mangelnde Beweise vorlegte. Weiterhin ermahnte das Gericht beide Staaten, die Minsker Vereinbarung zur friedlichen Beilegung des Konflikts umzusetzen.
Die Entscheidung der internationalen Instanz vom Mittwoch betraf Sofortmaßnahmen, welche die ordnungsgemäße Durchführung des weiteren Verfahrens sicherstellen sollen. Das Hauptverfahren, bei dem es um dieselben Vorwürfe gehen soll, ist noch nicht eröffnet. Wann das geschieht, ist noch nicht bekannt.
Im Hinblick auf die Ereignisse auf der Krim und im Osten der Ukraine sahen die Ankläger zwei UN-Konventionen verletzt: eine zur Bekämpfung der Finanzierung von Terrorismus und eine zur Beseitigung jeglicher Rassendiskriminierung. Kiew forderte Maßnahmen zur Stabilisierung der Ostukraine und Entschädigungen von Russland für Zivilisten, die von dem seit 2014 dauernden Konflikt betroffen waren.
Vertreter der Ukraine, wie die stellvertretende Außenministerin Elena Serkal, hatten sich hohe Chancen auf Erfolg ihres aufwändigen Gerichtsganges ausgerechnet. Doch während der IGH urteilte, dass Moskau die Minderheiten auf der Schwarzmeerhalbinsel Krim schützen müsse, wies es Kiews Hauptanschuldigung angeblicher finanzieller und militärischer Hilfe für Terroristen zurück. Dafür hätte nachgewiesen werden müssen, dass die Separatisten absichtlich und gezielt Zivilisten töteten, wofür die Ukraine aber mangelnde Beweise vorlegte. Weiterhin ermahnte das Gericht beide Staaten, die Minsker Vereinbarung zur friedlichen Beilegung des Konflikts umzusetzen.
Die Entscheidung der internationalen Instanz vom Mittwoch betraf Sofortmaßnahmen, welche die ordnungsgemäße Durchführung des weiteren Verfahrens sicherstellen sollen. Das Hauptverfahren, bei dem es um dieselben Vorwürfe gehen soll, ist noch nicht eröffnet. Wann das geschieht, ist noch nicht bekannt.
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