Quelle: RT
Der Correctiv-Gründer David Schraven
Jüngst schwang sich das Recherche-Büro Correctiv neben
seiner selbst ausgerufenen Bestimmung als Hüter der Wahrheit, in einem
zweiten Schritt auch zum Sittenwächter auf, inklusive
Schmuddel-Enthüllungen über die Vergangenheit einer
AfD-Landespolitikerin als ehemalige Hobby-Prostituierte. Nun sprach das
Landesgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung aus, die die
Weiterverbreitung des entsprechenden Artikels untersagt. Ein gehöriger
Dämpfer für die selbsternannten Gralshüter der Wahrheit.
Noch immer gilt unter
Stars, Sternchen und den entsprechenden Medien das Diktum des „Sex
sells“. Ebenso gilt der Leitsatz, dass Schmuddel-Geschichten aus dem
Intimleben von Personen des öffentlichen Lebens, deren Karrieren sehr
schnell auch wieder beenden können. Um eine solche Kampagne loszutreten,
braucht es aber eine gewisse Marktmacht. Nachdem Facebook das
Recherchebüro zum Hüter über die Wahrheit ausrief, schien zumindest die
Hybris bereits ausreichend, um sich nun auch zum Moralapostel
aufzuschwingen und den politischen Diskurs durch unpolitische
„Enthüllungen“ mit zu steuern.
Passend zum pseudo-liberalen Selbstverständnis der Recherche-Truppe traf es als Versuchsobjekt, oder auch schlicht aus einem launigen und selbstverliebten Spieltrieb heraus, die AfD-Politikerin Iris Dworeck-Danielowski, Platz 10 auf der AfD-Landesliste bei den kurz bevorstehenden Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen. Der einen deftigen Sexskandal nahelegende Titel der „Enthüllungsstory“ den sich Schraven und sein Co-Autor Georg Kontekakis (ein Pseudonym) einfallen ließen, lautete denn schließlich „EXKLUSIV: Spitzenfrau der AfD in Nordrhein-Westfalen arbeitete als Prostituierte“.
RT Deutsch berichtete über den vermeintlichen Skandal, der sich jedoch schließlich, auch nach einem veritablen „Shitstorm“, gegen die Autoren und deren Recherchebüro wendete. Das Correctiv-Team entschied sich für die Veröffentlichung, trotz der Vorwarnung der Kanzlei Höcker gegen diese gerichtlich vorzugehen. Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker erklärte dazu:
Argumentativ unterfüttert hatten die Autoren die Veröffentlichung mit der Erklärung, dass die Vergangenheit der AfD-Politikerin als Hobby-Prostituierte mit den vermeintlichen Werten der rechtskonservativen Partei im Widerspruch stehe und sie sich folglich erpressbar gemacht hätte. Schließlich hatte Dworeck-Danielowski ihr früheres „Hobby“ auch nicht in ihrem Lebenslauf erwähnt. Um also Schlimmeres zu verhindern, sah sich Correctiv gezwungen den Lauf der Geschichte zu korrigieren. Somit wollte das selbsternannte „Recherchezentrum“ die frühere Sexarbeiterin nur vor sich selbst schützen und zwar indem sie die Politikerin schon vorab zur öffentlichen Demontage freigab.
Folglich titulierte Brennecke das ins Feld geführte Argument der „Erpressbarkeit“ als „offensichtliche Schutzbehauptung“ der Autoren. Weiter erklärte der Advokat:
Passend zum pseudo-liberalen Selbstverständnis der Recherche-Truppe traf es als Versuchsobjekt, oder auch schlicht aus einem launigen und selbstverliebten Spieltrieb heraus, die AfD-Politikerin Iris Dworeck-Danielowski, Platz 10 auf der AfD-Landesliste bei den kurz bevorstehenden Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen. Der einen deftigen Sexskandal nahelegende Titel der „Enthüllungsstory“ den sich Schraven und sein Co-Autor Georg Kontekakis (ein Pseudonym) einfallen ließen, lautete denn schließlich „EXKLUSIV: Spitzenfrau der AfD in Nordrhein-Westfalen arbeitete als Prostituierte“.
RT Deutsch berichtete über den vermeintlichen Skandal, der sich jedoch schließlich, auch nach einem veritablen „Shitstorm“, gegen die Autoren und deren Recherchebüro wendete. Das Correctiv-Team entschied sich für die Veröffentlichung, trotz der Vorwarnung der Kanzlei Höcker gegen diese gerichtlich vorzugehen. Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker erklärte dazu:
Nach der Information durch Höcker Rechtsanwälte war Herrn Schraven also bei Veröffentlichung des Artikels selbst klar, dass es kein rechtfertigendes Berichterstattungsinteresse an dem Bericht gibt. So wurde er darüber aufgeklärt, dass die Veröffentlichung privater sexueller Details als ein Auswahlkriterium eines politischen Kandidaten von keiner objektiven Bedeutung ist. Er wurde darauf hingewiesen, dass eine Veröffentlichung solcher Details damit alleine aus wohl voyeuristischen Motiven geschieht und das dies als Verletzung der Intimsphäre rechtswidrig ist. Herr Schraven hat damit bewusst in Kauf genommen, diese Rechte zu verletzen.Schließlich erwirkte die Rechtsanwaltskanzlei vor dem Landesgericht Düsseldorf im Namen der betroffenen Politikerin eine einstweilige Verfügung. Diese verbietet den selbsternannten Tugendwächtern die Weiterverbreitung des entsprechenden Textes.
Argumentativ unterfüttert hatten die Autoren die Veröffentlichung mit der Erklärung, dass die Vergangenheit der AfD-Politikerin als Hobby-Prostituierte mit den vermeintlichen Werten der rechtskonservativen Partei im Widerspruch stehe und sie sich folglich erpressbar gemacht hätte. Schließlich hatte Dworeck-Danielowski ihr früheres „Hobby“ auch nicht in ihrem Lebenslauf erwähnt. Um also Schlimmeres zu verhindern, sah sich Correctiv gezwungen den Lauf der Geschichte zu korrigieren. Somit wollte das selbsternannte „Recherchezentrum“ die frühere Sexarbeiterin nur vor sich selbst schützen und zwar indem sie die Politikerin schon vorab zur öffentlichen Demontage freigab.
Folglich titulierte Brennecke das ins Feld geführte Argument der „Erpressbarkeit“ als „offensichtliche Schutzbehauptung“ der Autoren. Weiter erklärte der Advokat:
Mit dieser Argumentation könnte man jedes aus Sicht des Lesers abträgliche Detail aus der Privat- und Intimsphäre eines Politikers, seine sexuellen Vorlieben, frühere Bordellbesuche, eine Homosexualität oder einen bestimmte sexuwellen Fetisch vermeintlich wohl gemeint zu Gunsten des Politikers an die Öffentlichkeit ziehen, damit dieser mit diesen privaten Details nicht erpresst werden kann.Es wirft einige Fragen auf, wenn sich eine Organisation die vorgibt sich dem enormen Anspruch gewidmet zu haben, für den Leser Wahrheit von Unwahrheit zu trennen, auf derartig schlüpfrige Weise aus der Affäre zu ziehen versucht. Selbst der Buchstabe des Gesetzes scheint da, wie im aktuellen Fall, nur ein weltliches Hinderniss das es für ein höheres Ziel zu ignorieren gilt. Es ist ein Lichtblick, dass diese Hybris nun einen Dämpfer erhalten hat.
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