Langjährige Haftstrafe droht: Kim Dotcom vor Auslieferung an die USA

Langjährige Haftstrafe droht: Kim Dotcom vor Auslieferung an die USA
Kim Dotcom in Auckland, Neuseeland, 24. September 2014.
Das neuseeländische Berufungsgericht macht den Weg für Kim Dotcoms Auslieferung in die USA frei. Schon sechs Jahre dauern die gerichtlichen Auseinandersetzungen an. Mit Megaupload soll er der Film- und Musikindustrie Schaden in Millionenhöhe zugefügt haben.
 
Das neuseeländische Berufungsgericht bestätigte nun ein Urteil von 2017, das den Weg für eine Auslieferung Dotcoms in die USA frei macht. Die Anwälte Kim Dotcoms vertreten den Standpunkt, dass es sich bei der Firma des Angeklagten "Megaupload" lediglich um eine Internetfirma gehandelt habe.

Die Firma und Kim Schmitz, so Dotcoms bürgerlicher Name, könnten nicht zur Verantwortung gezogen werden, da es die Nutzer gewesen seien, die Film- und Musikinhalte hochluden, ohne die Rechte daran zu haben.

Der Schaden wird auf mehr als 500 Millionen Dollar geschätzt. In den USA droht Dotcom eine langjährige Haftstrafe. Die Amerikaner fordern seine Auslieferung bereits seit Jahren. Er selbst hofft darauf, dass der Oberste Gerichtshof Neuseelands seine Auslieferung verhindert. 2012 wurde Dotcom verhaftet. Er wurde auf Kaution freigelassen.

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