Wirklich keine Islamisierung? Scharia-Polizei wird strafrechtlich nicht mehr verfolgt

Stellen Sie sich vor, einige Deutsche würden als Bürgerpolizei durch ein Wohnviertel laufen. Und zwar mit einem absichtlich provozierenden Aufdruck auf den Westen, etwa »National-Polizei«.



Ich behaupte, dass die Bürger nach spätestens fünf Minuten von Polizeiwagen umringt wären und als rechte Provokateure strafrechtlich verfolgt würden. Was aber passiert, wenn Muslime sich hier in Deutschland so aufführen?
Wenn Muslime in Deutschland mit Schutzwesten als »Scharia-Polizei« auf Streife gehen, dann ist das nach Auffassung des Wuppertaler Landgerichts kein Straftatbestand.

Sie haben richtig gelesen. Das ist jetzt multikulturell und ein Teil unserer bunten Zukunft.

Man eröffnet am Wuppertaler Landgericht nicht einmal ein Strafverfahren und sieht auch keinen Verstoß gegen das Uniformverbot (AZ: 22 KLs 27/15).

Die Westen der Moslems mit dem Aufdruck »Shariah-Police« schüchterten keinen Menschen ein und seien auch nicht Ausdruck einer militanten Gesinnung, sagen die Richter.

Wenn in unseren Asylantenheimen also künftig Moslems als »Scharia-Polizei« auf Streife gehen, dann ist das jetzt (richterlich abgesegnet) ein ganz normaler Vorgang. Die Polizei warnt die deutschen Bürger ja schon länger vor »No-Go-Areas«.

In Städten wie Duisburg und Gelsenkirchen herrschen jetzt junge Männer aus islamischen Staaten. Die Richter scheinen sich dieser Entwicklung anzupassen.

Im Mekka Deutschland hat man schließlich für alles Verständnis, sofern es sich gegen die Werte der einheimischen Bevölkerung richtet.

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