by widerworte
Die
gestrige Schweizer Volksabstimmung, u.a. zum Asylgesetz, ergab zwar ein
klares Mehr für die Vorlage des Bundesrats zur Beschleunigung der
Asylverfahren, gegen die die SVP das Referendum ergriffen hatte, weil
die Gesetzesrevision zwar die Verfahren beschleunigen soll, aber
zugleich eine Bremse eingebaut hat mit dem Recht auf Gratisanwalt für
Asylsuchende sowie der Ermächtigung des Bundes zur Enteignung von
Gemeinden zugunsten von Asylanten - aber in Adliswil (Kanton Zürich)
wurde immerhin ein Ergänzungsartikel zum Personalstatut angenommen, der
das Verbot von islamischen Kopftüchern erlaubt...
05 Juni 2016 13:11
Kantonale Abstimmungen
Adliswil sagt Ja zu Kopftuchverbot
Für
die Angestellten der Stadt Adliswil ZH gilt künftig faktisch ein
Kopftuchverbot. Die Stimmberechtigten haben am Sonntag deutlich Ja
gesagt zu einem neuen Artikel im Personalstatut. Dieser erlaubt es dem
Stadtrat, Kopftücher zu verbieten.
Die Ergänzung hält fest, dass sich die Mitarbeitenden neutral verhalten und auf dominante politische, religiöse oder weltanschauliche Symbole oder Äusserungen verzichten. Der Stadtrat betonte, dass die Ergänzung kein Verbot darstelle. Er kann aber konkrete Vorschriften erlassen, sollte das Neutralitätsgebot verletzt werden.
Gegen den neuen Artikel hatten SP und die Grünen das Referendum ergriffen. Sie warnten davor, dass auch das christliche Kreuz verboten werden könnte, da es sich ebenfalls um ein religiöses Symbol handelt. Diese Verbote würden die Grundrechte der Beschäftigten verletzen.
Die Ergänzung hält fest, dass sich die Mitarbeitenden neutral verhalten und auf dominante politische, religiöse oder weltanschauliche Symbole oder Äusserungen verzichten. Der Stadtrat betonte, dass die Ergänzung kein Verbot darstelle. Er kann aber konkrete Vorschriften erlassen, sollte das Neutralitätsgebot verletzt werden.
Gegen den neuen Artikel hatten SP und die Grünen das Referendum ergriffen. Sie warnten davor, dass auch das christliche Kreuz verboten werden könnte, da es sich ebenfalls um ein religiöses Symbol handelt. Diese Verbote würden die Grundrechte der Beschäftigten verletzen.
Die Stimmberechtigten folgten am Sonntag aber mit 2673 Ja- zu 1682
Nein-Stimmen dem Stadtrat und der Mehrheit des Stadtparlamentes. Die
Stimmbeteiligung lag bei 44,5 Prozent.
Schau
an, Schweizer Linke und Grüne sorgen sich ums Kreuz, das nicht verboten
werden soll. Sie meinen natürlich: das Kopftuch soll nicht verboten
werden. Die demonstrativ zur Schau gestellten Symbole des Islam werden
mal wieder auf eine Stufe mit den christlichen gestellt, die keinerlei
Gefährdung des Friedens in den Schulen darstellen, - die geht nur von
den Agenten des militanten Islam aus, der im Gegensatz zu den anderen
Religionen eine aggressive politische Ideologie ist, für deren Sitten
und Symbole allerorten Sonderrechte beansprucht werden. Da entdecken die
Islamophilen ihre Sorge ums christliche Kreuz, nur um die weithin
sichtbaren Wahrzeichen der Frauenunterwerfung in öffentlichen
Institutionen durchzusetzen. Linksfaschisten im Verein mit den
Islamofaschisten für Geschlechtsapartheid.
Die
Links-Islamophilen argumentieren mit den von ihnen angeblich
geschätzten «gleichen» Rechten für Christen (deren islamische blutige
Verfolgung ihnen total am A. vorbei geht). So wie die Islamlobby etwa in
Sachen Handschlagverweigerung seitens moslemischer Schüler gegenüber
den Lehrerinnen, die «unrein» sein sollten für die moslemischen
Rotzlöffel, auch gern mit den orthodoxen Juden argumentiert, die
ebenfalls Frauen nicht die Hand geben. Aber Juden bedrohen nicht das
geltende Rechtssystem, gehen nicht bis zum Bundesgericht, um ihre
jüdischen Sitten an staatlichen Schulen durchzusetzen; der Vergleich von
Juden und Moslems als angeblich Verfolgten zeugt von herzlicher
Ignoranz gegenüber der islamischen Juden-Feindlichkeit,
Christenverfolgung und Bedrohung jedes demokratischen Rechts.
Das
moslemische Gezwänge nach Sonderrechten an staatlichen Schulen, das von
«toleranten» Islamverharmlosern in Zielsetzung und Methode völlig
verkannt und verniedlicht wird (man solle doch kein Aufhebens um so eine
Kleinigkeit machen u. drgl. Einfältigkeiten), gehört zur systematischen
Aushebelung des geltenden demokratischen Rechts im Namen des
Religions-Rechts. Eine barbarische Gesetzesreligion mit
Eroberungsprogramm, das kein säkulares Recht duldet, wo immer sie die
Macht und die Mehrheit dazu hat, beansprucht «Religionsfreiheit» für
Verfassungswidrigkeiten wie die Frauenunterwerfung unter das islamische
Männergewaltrecht. Die schariagemässe Frauenversklavung, die die
Salafaschistenburschen vor aller Augen vorexerzieren und mit dem
Kopftuch für Schülerinnen (sowie der Burka für ihre Importbräute für die
korangemäss praktizierte Vielweiberei) offen demonstrieren, ist für die
linken und naiven Sympathisanten des islamischen Herrenmenschenrechts
kein Problem. So wenig wie das Minarett als Wahrzeichen islamischer
Landnahme. Bis die öffentlichen Institutionen von der islamischen
Religionspolizei kontrolliert werden von der Kita bis zum Altersheim und
auch die Islam-Verharmloser selber in den Genuss der Scharia kommen.
Kommentare