Schweden: Einwanderungsbehörde stellt keine Fragen bei minderjährigen Ehefrauen



Schweden: Einwanderungsbehörde stellt keine Fragen bei minderjährigen Ehefrauen

Am 18. Mai 2016 veröffentlichte die schwedische Journalistin Ingrid Carlqvist beim New Yorker Gatestone Institute, dass die schwedische Einwanderungsbehörde am 8. April 2016 einen neuen Bericht mit dem Titel „Sind Sie verheiratet?“ publiziert habe. Dieser Bericht mache deutlich, dass die Sachbearbeiter der Einwanderungsbehörde Kinderehen in Schweden dadurch ermöglicht hatten, dass die Beamten keine Fragen an die Eheleute stellten, obwohl einige Ehefrauen minderjährige, verheiratete Mädchen waren.

Sie zitiert den schwedischen Juraprofessor Göran Lind (www.dagensjuridik.se/2016/04/sverige-har-erkant-hundratals-fall-av-manggifte-domstolarna-borde-satta-ner-foten), der am 4. April 2016 nachgewiesen habe, dass schwedische Behörden Hunderte von polygamen Ehen unter muslimischen Einwanderern genehmigt hätten, obwohl die Polygamie mit der schwedischen Verfassung und dem schwedischen Rechtssystem unvereinbar sei. Männern, die mehrere Frauen nach Schweden mitbrachten, wurden ihre Ehen von den Behörden genehmigt.

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