Wenn Juristen die Islamisierung vorantreiben



  • Gotteslästerung möge wieder härter bestraft werden. Im Sinne der Integration. In einem Zeitungsbeitrag hat sich ein Bonner Rechtsprofessor dafür ausgesprochen, den Paragrafen 166 zu verschärfen.
Eine Kausalität zwischen "Religionsdiffamierung" und mangelnder Bereitschaft zur Integration herzustellen bedeutet eine Aufforderung an die Mehrheitsgesellschaft, die Regeln der Parallelgesellschaften anzuerkennen und sich diesen anzupassen, um den Angehörigen dieser Minderheit die Integration zu erleichtern. 400 Jahre nach Giordano Bruno, der in Rom verbrannt, und Baruch Spinoza, der von den Juden exkommuniziert wurde, 200 Jahre nach Voltaire und 100 Jahre nach Oskar Panizza, der noch 1895 zu einem Jahr Haft wegen "Gotteslästerung" verurteilt wurde, ist eine solche Aufforderung ein Verrat an allen Werten der Aufklärung. Und nutzlos dazu. 

Denn sollte - was Gott verhüten möge - eines Tages die Diffamierung der Religion ein Straftatbestand werden, müsste noch immer definiert werden, wo der Tatbestand anfängt und wo er aufhört. Schon heute soll es Menschen geben, die sich in ihren religiösen Gefühlen verletzt fühlen, weil ihren Kindern separate Gebetsräume in Schulen verweigert werden. Oder weil sie mit einem Kopftuch nicht als Krankenschwester arbeiten dürfen. Oder weil in Kantinen Schweinefleisch angeboten wird. Auf solche Empfindlichkeiten kann man Rücksicht nehmen, man muss nur wissen, was man damit aufgibt: die säkulare Gesellschaft. Auch die Annahme, man würde damit die Integration erleichtern, ist mehr als irrig. Zumal uns immer wieder versichert wird, die Integrationsverweigerung habe keine religiösen Ursachen, sie sei vielmehr ein kulturelles und soziales Problem.

Die «Gotteslästerung» hat natürlich nichts mit der Religion zu tun, und wenn erst die ersten Gotteslästerer oder Ungläubigen hingerichtet werden in der Schweiz, dann hat das nichts mit dem toleranten Islam zu tun, sondern nur mit besonders eifrigen Einzeltätern. Die willigsten Helfer des kommenden Gottesrechts sind nicht zufällig wieder die Juristen, die schon einmal einem unheimlichen Rechtssystem in Deutschland den Weg geebnet haben, bei dem auf Regimekritik der Tod stand, wie im Islam auf Religions-Kritik «Kopf-ab» steht.

Dazu fällt mir nur noch Flemming Rose ein, der jüdische Redaktor von Jyllands Posten, der die Mohammed-Karikaturen in Auftrag gegeben hatte als ein Beispiel von Meinungs- und Pressefreiheit wider die lähmende Angst, die der Religionsterror des Islam verbreitete, und die er mit dem klassischen Satz verteidigte: "Ideologien haben keine Schutzrechte".
·         DIE WELT: Ich habe als Student und dann als Korrespondent in der Sowjetunion gelebt. Bei dem, was unter der Mohammed-Krise geschah und auch jetzt wieder passiert, kann ich Muster von damals wiedererkennen. Damals war die Kritik an der sowjetischen Lebensweise, am Marxismus-Leninismus kriminalisiert. Heute soll die Islamkritik verboten werden. Ideologien haben aber keine Schutzrechte, sie sind da, um kritisiert zu werden. Menschen haben Rechte, nicht aber Ideen. Diejenigen, die sagen, man solle nicht kränken, oder die Kränkung religiöser Gefühle verbieten wollen, verstehen nicht, dass ihre Argumente im Nahen Osten gebraucht werden, um Andersdenkende zum Schweigen zu bringen.
·         DIE WELT: In welcher Weise?
·         ROSE:  In Ägypten sitzt ein Blogger im Gefängnis, angeblich, weil er den Islam gekränkt hat, aber in Wirklichkeit wegen Regimekritik. In Afghanistan ist ein Journalist zum Tode verurteilt worden, weil er Material hatte, das Kritisches zur Frauensicht des Propheten beinhaltete. Die Gesetze werden gebraucht, um Andersdenkende zu kriminalisieren. Diejenigen, die Kränkungen kriminalisiert sehen möchten, haben viel Macht. Sie können andere beeinflussen. Es gibt so viele Beispiele von Selbstzensur in Verbindung mit dem Islam. Zuletzt wurde die Ausstellung der dänischen Künstlergruppe Surrend in Berlin geschlossen, weil Gewalt befürchtet wurde. Die Meinungsfreiheit ist bedroht, und mich wundert, dass viele das nicht sehen.

(In England waren es übrigens der oberste Richter Lord Phillips of Worth Matravers, sowie der oberste Primat der anglikanischen Kirche, Dr. Rowan Williams, die die Scharia anerkennen wollten, zunächst «nur» im Familienrecht, d.h. vorerst nur für die Frauen...
Lord Phillips oder Baron Worth of Matravers trat 2012 als Richter am Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs in den Ruhestand und übernahm das Amt des Vorsitzenden Richters am Qatar International Court in Doha.)
In der Schweiz gibt es schon einen Blasphemieparagraphen, der sich zwar nicht so nennt, sondern als Rassismus-Strafnorm 261bis StGB bekannt ist, aber wie ein Gotteslästerungsgesetz funktioniert und die Religion als Rasse unter Naturschutz stellt und die Medien am Gängelband hält. Vor Volksabstimmungen wird die Meinungsschraube gelockert, aber wenn erst die direkte Demokratie dank den EU-Richtern abgeschafft ist, wird die Schraube angezogen.
Flemming Rose wunderte sich noch, dass viele nicht sehen, wie bedroht die Meinungsfreiheit ist. Auch Journalisten bekanntlich nicht, die die Regeln der Scharia schon einhalten. Alles nicht so neu. Es ist immer nur eine winzige Minderheit, die auf dem Recht der Kritik an einem System, das sie am stärksten bedroht, besteht. Der Islam ist so ein Religionssystem, das auf Terror beruht, Terror gegen Abtrünnige und Ungläubige, gegen Abweichler und Kritiker. Wie der vorauseilende Gehorsam gegenüber dem Terror funktioniert, das demonstrierte einmal ein Interview mit Salman Rushdie. Der Interviewer (Weltwoche) hiess Müller. Er fragte Rushdie, ob er immer wisse, was gut und böse sei. Rushdie fragte zurück: «Sie nicht?» Dieser Müller hätte wohl gern gehört, dass Rushdie ob dieser Frage, die der Interviewer damit begründete, er, Müller, denke eben mehr als Rushdie, in sich gegangen wäre und etwa folgendes erklärt hatte: Nein, er wisse das nicht immer, er habe da so seine Zweifel, ob seine Satanischen Verse hätten erscheinen dürfen, er sehe das jetzt viel differenzierter im Lichte dieser differenzierten Frage, und frage er sich, ob er nicht doch den Tod verdient habe. Das hätte Herr Müller, der sich für einen grossen Schweizer Denker hält (er ist nicht der einzige), wohl zu gerne gehört.
Die Folterinstrumente gegen die Meinungsfreiheit sind darauf spezialisiert, die Religionsverfolgten und Mordbedrohten zur Einsicht bringen, ihre Schuld auch einzugestehen. Ein Gefolterter, der nicht gesteht, ist für die Meinungsüberwacher weniger befriedigend.

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