by widerworte
Diese aussichtsreiche Behauptung stammt von einem noch nicht voll eingeschweizerten Eindringling,
den die linken Schmarotzer der Migrationsindustrie zu gern einbürgern
würden, dummerweise sitzt er noch im Knast, was die volle «Intergration»
dieses Mitmenschen in die CH-«Gesellschaft», in der alle Menschen
gleich sein sollen, noch etwas hinauszögern dürfte. Aber gewiss nicht zu
lange, - bis sich die linken Kriminellenbetreuerinnen wieder seiner
annehmen dürfen, ihm ein teures Sondersetting bereiten, ihm das Bett
machen, das Essen kochen, die Unterwäsche waschen und sich um seine
sexuelle Versorgung kümmern dürfen. Von Ausweisen keine Rede.
Der
Iraker Osama M. wehrte sich vor dem Bundesstrafgericht erfolglos gegen
seine Inhaftierung. Laut dem Gericht sieht er sich selbst als
IS-Kämpfer. Das Bundesstrafgericht entschied am 30. April 2015,
dass der in Bern inhaftierte Iraker Osama M.* in Haft bleiben muss, wie
der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Das Urteil bietet neue, bisher nicht öffentlich bekannte Informationen
über den Kopf des am 21. März 2014 in Beringen SH verhafteten
mutmasslichen Terror-Trios. Damals hatte die Polizei drei irakische
Staatsangehörige in einer Wohnung verhaftet. Der Verdacht:
Mitgliedschaft und Unterstützung des Terrornetzwerks Islamischer Staat
(IS) sowie strafbarer Vorbereitungshandlungen und Gefährdung durch
Sprengstoffe und giftige Gase. Die Inhaftierten sollen die Terroristen
unterstützt und selbst Anschläge geplant haben. Gegen die
Untersuchungshaft, die (zum wiederholten Mal) verlängert wurde, zuletzt
bis zum 20. September 2015, hat Osama M. Beschwerde eingereicht. Diese
hat das Gericht nun abgelehnt, weil es sowohl den dringenden
Tatverdacht, fortbestehende Kollusionsgefahr und die
Verhältnismässigkeit der U-Haft als gegeben ansieht. Eine ganze Reihe schwerer Vorwürfe Das
Gericht hielt fest, dass es «ausreichende und konkrete Hinweise» in
Osama M.s Facebook- und Skype-Protokollen darauf gebe, dass er mit einem
«IS-Mitglied mit Kaderfunktion» in Kontakt gestanden habe. Diesem habe
Osama M. mitgeteilt, «in der Schweiz eine ‹Filiale› (Zelle) des IS
aufzubauen ... um von hier aus ‹gute Arbeit› zu machen». Aus den
Protokollen werde deutlich, dass sich Osama M. als Mitglied des IS
verstehe und sich selbst als IS-Kämpfer sehe. Er selbst sei ein
beliebter und angesehener Kämpfer im Irak gewesen – sein Umzug in die Schweiz «beendet
diese Beteiligung am IS nicht», hält das Gericht fest. «Im Gegenteil
zeigt sein ganzes Verhalten, dass er sich nach wie vor dieser
Organisation zugehörig fühlt und von seinen Gesprächspartnern auch
weiterhin als deren Mitglied angesehen wird.»
- Ausserdem wünsche er die Enthauptung einer konkreten Person in den USA, sage an anderer Stelle, gemässigte Muslime seien nur zum Enthaupten da («ab der Kehle und danach den Kopf auf seine schmutzige Leiche stellen») – und über christliche Schweizer schreibe er in einem seiner Chats: «Ja, bei Gott. Sie sind zum Enthaupten, nicht zum Missionieren.» Auch weil noch nicht alle Dokumente übersetzt seien, müsse Osama M. weiter in U-Haft bleiben – die Verdunkelungs- und Fluchtgefahr seien zu gross, hielt das Bundesstrafgericht fest.
Ausführlicherer Bericht im Tages-Anzeiger: "Ja, bei Gott, sie* sind zum Enthaupten. " (*die christlichen Schweizer)
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Die
Frage ist, wer hat den Umzug ermöglicht, welcher Schweizer Schwachkopf
hat diesem Menschenschlächter zum legalen Aufenthalt in der Schweiz
inkl. medizinischer kostenloser Behandlung verholfen. Welche
gesetzlichen Voraussetzungen brachte dieser Schwerkriminelle mit, um in
der Schweiz aufgenommen und zu weiteren Taten fit gemacht zu werden,
denn vom Rollstuhl aus kann er noch «gute Arbeit» machen und die
Killerkumpanen zum weiteren Menschenschlachten animieren. Die
Schlauköpfe vom Tages-Anzeiger, dessen Chefredaktor Strehle,
selber ein linker Terrorfreund und Duckmäuser vor der Dschiahdreligion
(der auch die Zuwanderung krimineller Migranten nicht eingeschränkt
wissen will, sondern den Bau von Megamoscheen bewundert, in denen das
Köpfen der Kuffar nach Koran gelehrt wird), lassen hier wohlweislich
keinerlei Kommentarfunktion zu. Das Köpfen könnte zwar ganz lehrreich
sein für diese Art islamserviler Köpfe aus dem linken
Kriminellenschützer-Sumpf, aber selbst wenn sie persönlich an der Reihe
wären zum Kopf-Abschneiden - sie würden es nicht mal kapieren. Dazu
fehlen diesen Köpfen die nötigen Begriffskapazitäten. Dazu imponiert den
Terrorfreunden und Kriminellenschützern der Sexualfaschismus der
Unterwerfungsreligion zu sehr. Sie können einfach nicht genug kriegen
von den Eindringlingen, die die Kriminalitätsrate in die Höhe treiben
mit Raub- und Sexualdelikten. Und sie legen Wert darauf, dass türkische
Mehrfachmörder wie der Killer von Würenlingen als «Schweizer»
durchgehen. Sobald der Migru feststeht, holt der TA einen
Experten herbei, für alle Fälle Urbaniok, der dem türkischen
Familienkiller nachträglich Krankheit nachsagt. D.h. der Killer soll
schuldunfähig gewesen sein. Wie die Aargauer Zeitung so der TA v. 18.5: "Litt Täter an Verfolgungswahn?"
An seiner Brutalität litt er offensichtlich nicht, nur seine Frau.
- War Täter Semun A. paranoid? Vergangene Woche streckte Simon B. vier Menschen nieder und richtete sich selbst. Die schreckliche Tat geschah nur neun Tage nach seiner Entlassung aus einer geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik. In der «Schweiz am Sontag» nimmt der renommierte Psychiater und Gutachter Frank Urbaniok zum Fall Stellung. «Die zuhause installierten Kameras, die stationäre psychiatrische Behandlung, die Berichte der Nachbarn und die Depotmedikation lassen vermuten, dass der Täter paranoid war», sagt er.
- Paranoide hätten eine zehn bis zwanzigfach erhöhtes Risiko für die Begehung von Gewalttaten. Im Interview mit der Zeitung äussert er sich auch zur Diskussion über den Migrationshintergrund des Täters. Bestimmte Ausländer seien zwar bei häuslicher Gewalt und bei Tötungsdelikten stark überrepräsentiert. Im konkreten Fall spiele dies aber keine Rolle. Denn: «Erkrankungen wie Paranoia kommen bei allen Nationalitäten vor.» Urbaniok nimmt zudem die Klinik Clienia Littenheid, welche Simon B. vor der Tat entlassen hatte, vor übereilten Verurteilungen in Schutz. Sie sei eine sehr erfahrene Institution, die eine adäquate Behandlung eingeleitet und eine Nachsorge organisiert habe. «Der Fall muss sicher in Ruhe genau analysiert werden, um allfällige Lehren für die Zukunft zu ziehen.
- Die Analyse kann aber auch zum Resultat haben, dass dies einer der Fälle ist, der von den Beteiligten nicht erkennbar war», so Urbaniok.
- Der Psychiater gibt zudem zu bedenken, dass sich nicht jede Straftat verhindern lasse – selbst wenn es Vorzeichen gibt. «Wir wollen nicht nach dem Giesskannenprinzip Tausende von Menschen mit geringen Auffälligkeiten zu Unrecht durchscannen, um dadurch einen potenziellen Täter zu entdecken. Dann hätten wir eine Überwachungsgesellschaft. Der Preis für absolute Sicherheit wäre zu hoch», sagt Urbaniok gegenüber der «Schweiz am Sonntag».
Ob der schlaue Urbaniok auch
den vielen türkischen "Ehren»mördern Schuldunfähigkeit nachweist? Diese
Art von Paranoia ist weit verbreitet in den Machokulturen, deren
Prototypen sehr viel weniger zu leiden haben als ihre Opfer. Jeder
Familienkiller kann solche Gutachter brauchen, die dem Mann seine volle
Unschuld, sprich Unzurechnungsfähigkeit bescheinigen.
Vielleicht
könnte Urbaniok auch noch dem Menschenschlächter vom IS bescheinigen,
dass die Mordwut des Moslemmobs im korangemässen "Kampf" gegen die
Kuffar nichts mit dem Islam zu tun hat, sondern dass jeder Schweizer
jederzeit seine eigene Familie umbringen könnte und jeder Schwinger gerne jedem Kosovaren die Kehle aufschlitzen würde. Oder?
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Keine vorläufige Aufnahmen, Grenzkontrollen
Die Schmalzköpfe vom Blick finden jede Begrenzung der Rekursmöglichkeiten für illegal Zugewanderte «radikal».
Was
ist das für ein debiles Bessermenschentheater, wieviele Afrikaner ohne
jeden Asylgrund, wieviele junge Männer mit hohem Kriminalitätspotential
möchte die Redaktion bei sich einquartieren, bis ihr einmal die Lust an
der Volksverdummung, die längst nicht mehr zieht, vergeht.
Die
SVP unterlegt den Ruf nach einer restriktiven Asylpolitik mit konkreten
Forderungen: Asylsuchende sollen gegen einen negativen Asylentscheid nur noch einmal Rekurs einlegen können.
Ausserdem
sollen Personen, deren Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz abgelaufen
ist und die sich illegal im Land aufhalten, von der Nothilfe
abgeschnitten werden. Diese beiden Forderungen fliessen in zwei
Parlamentarische Initiativen ein, welche die SVP-Fraktion ausgearbeitet
hat.
- Zur Begründung hält die stärkste Bundeshausfraktion fest, das «Asylchaos» in der Schweiz sei unter anderem auf die langen Asylverfahren mit «zu vielen Rekursmöglichkeiten» sowie die nicht funktionierenden Rückweisungen zurückzuführen.
- Die SVP präsentierte am Dienstag vor den Medien zudem ein Positionspapier mit weitergehenden Forderungen. So will die Partei alle vorläufig Aufgenommenen überprüfen und «so bald wie möglich in die Heimat zurückführen». Die Möglichkeit der vorläufigen Aufnahmen soll gar ganz gestrichen werden. Ausserdem will die Partei die Grenzkontrollen verschärfen - nötigenfalls unter Einsatz des Militärs. (SDA)
Eine
schreckliche Vorstellung für Schweizer Schmarotzer der ausufernden
Migrationsindustrie, dass ihre Pfründen beschnitten werden könnten und
dass es Kontrollen gegenüber Illegalen und Kriminellen geben könnte!
Die von den Stimmbürgern eindeutig angenommene Ausschaffungsinitiative
- die den Schwerkriminellen, Gewalttätern, Vergewaltigern,
Kopftretern, Messerstechern, Einbrechern und Räubern, die die
Kriminalitätsstatistik bereichern, den weiteren Aufenthalt in der
Schweiz verböte, ist den linken Täterfreunden ein Dorn im Auge, ihre
Umsetzung wird bis heute sabotiert. Der Ärger ist begreiflich, die
Initiative richtet sich ja gegen die Lieblinge der linken
Volksverächter, die ihre hochgeschätzten Kriminellenpopulation nicht
missen möchten. Die linke Kriminellenschutzstaffel ist empört, wenn
ein einheimisches Opfer wie die von einem Vergewaltiger aus Eritrea
überfallene Frau es wagt, im Internet ihr von der Täterbestie mit Messer
entstelltes Gesicht zu zeigen. Der
Zombie kam nicht zufällig aus der Macho-Kultur, der die Schweiz keine
Grenzen setzt. Und prompt empörte sich ein links verblödetes Weibchen in
der SonntagsZeitung, dass die überfallene Schweizerin es
gewagt hatte, diesen Fall öffentlich zu machen und die Herkunft des
Täters nicht vertuschte. Die links gleichgeschaltete Weiblichkeit will
den einheimischen Opfern von sexueller Migrantengewalt wohl den Mund
verbieten. Aus welchem Lager kommen diese verkommenen
Meinungsaufseherinnen!
Müssen
diese Weiber die sexuelle Gewaltbereicherung erst am eigenen Leib
erfahren, ehe sie kapieren, was da vor sich geht infolge der links
forcierten Massenzuwanderung, die das Land um eine nie
dagewesene Sexualgewalt-rate bereichert? Auch die häusliche
Männergewalt, die bekanntlich im Moslemmilieu extrem hoch ist (das
weiss sogar Herr Kreis, der die Gewaltnorm in diesem Milieu ganz in
Ordnung findet) interessiert die linken Weiber nicht, die sich den
Moslemmachos andienen und die Opfer skrupellos diffamieren.
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