Der Wächterrat im Westen gegen Islamkritik

Komplizen des Kritikverbots des Koran

Während in islamischen Ländern Dissidenten und Korankritiker mit dem Tod bedroht und ausgepeitscht werden, wie der ägyptische Blogger Raif Badawi, profilieren sich im offiziell islamophilen Europa Denunziantentypen aus dem linken Lager der Islamlobby als scharfe Wachhunde der Religionspolizei mit Anzeigen gegen Islamkritiker. Noch werden die Dissidenten in Europa nicht ausgepeitscht, aber die Menschenschlächter sind auf sie angesetzt, wie die Killer von Paris auf die Karikaturisten von Charlie Hebdo, die sich ebenfalls auf den Koran beriefen, den Andreas Thiel nicht kritisieren darf, wenn es nach der linken Islamlobby geht, nach Schawinski und seinem Claqueur Wermuth.
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Aus der Weltwoche v. 28.Mai 2015
  • Vor zwei Wochen veröffentlichte die Weltwoche ein Portrait von Rechtsanwalt David Gibor, dessen Spezialität es ist, jeden zu verklagen, der sich vermeintlich diskriminierend äussert. So hat er bereits den Komiker Massimo Rocchi oder die SVP für ihr «Schlitzer-Inserat» angezeigt. Was Gibor unserem Reporter damals verschwiegen hat: auch gegen den Satiriker Andreas Thiel hat er eine Strafanzeige eingereicht. Thiel habe mit seinem kritischen Artikel über den Koran in der Weltwoche «eine mehrfache Rassendikrimierung» begangen, heisst es in der Strafanzeige, die beim Zürcher Staatsanwalt Jürg Boll liegt. Gibor hat die Anzeige im Auftrag von Kahraman Tunaboylu, Präsident der Türkischen gemeinschaft Schweiz, Farhad Afshar, Präsident der Koordination Islamischer organisationen Schweiz, und des mittlerweile verstorbenen Präsidenten der Föderation Islamischer Organisationen Schweiz, Hisham Maizar (siehe Nachruf) eingereicht. Die Kläger finden offensichtlich, das Zitieren jener Koranstellen, auf die sich Islamisten bei ihren barbarischen Terrorakten beziehen, sei unter Strafe zu stellen.

In der Schweiz, wo die Religion eine Rasse ist, fungieren diese Organisationen als Wächterrat, der im Sinne der Strafandrohungen des Koran gegen Islamkritik sowie der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus als verlängertem Arm der OIC die öffentliche Meinung überwacht und sanktioniert. Wir sind nicht mal gespannt, wie der Staatsanwalt reagiert, ob er auf das Ansinnen des islamischen Wächterrats eingeht oder es noch für einmal bleiben lässt - die Mordaufrufe des Koran sind hier legal, sie werden auf öffentlichen Plätzen straflos verteilt, ein jeder, der einen Islamkritiker killen will, kann sich auf die frommen Anleitungen dazu berufen. Nicht die Killeraufrufe, sondern deren Kritik ist strafbedroht. Die Kollaboration mit der Dschihadreligion findet offen statt. In der Schweiz würde Badawi noch nicht mal ausgepeitscht, er würde nur seinen Killern, so es sie gelüstete, ungeschützt ausgeliefert. Die Karikaturen von Charlie Hebdo wären in der Schweiz von vornherein verboten worden.
Der korangerechte strafrechtlich geschützte Meinungsterror der Islamlobby ist auch ohne Verurteilung in diesem Fall als wirksame Einschüchterungsmethode erfolgreich. Allein die Anzeigenmanie von Anwälten mit dieser charakterlich speziellen Qualifikation reicht aus, um Kritiker mundtot zu machen, die weder die Mittel noch die Methoden haben, über die der Denunziantenpool verfügt.

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