by widerworte
Helen Keller und der zentrale Wert des Familienlebens
Die
Schweizer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR), eine Völkerrechtsdienerin und Verächterin der Schweizer
Volksrechte, die islamservile Dame Helen Keller, wird im linken Strehleblatt TagesAnzeiger nicht zum erstenmal interviewt. Unter dem Titel: «Sind Sie eine fremde Richterin?» erschien schon letztes Jahr ein Interview mit der schweizfremden Richterin.
Das heutige Interview unter dem Titel «Die Beschwerdeführer werden dämonisiert» (TA 29.6.15) bestätigt, was sie bisher öffentlich von sich gab.
Wir kennen die Dame schon zur Genüge von ihrer Argumentation gegen das Burkaverbot, das sie im St. Galler Tagblatt vom 26.1.2010 mit
den bekannten islamischen Apologeten-Argumenten als verfassungswidrig
erklärte. Eine Muslima hätte kaum anders argumentiert. (siehe auch >TagesAnzeiger vom 24.9.13)
Wir kommentierten zu Helen Keller pro Burka:
- (...)
Dass die Schweizer Vertreterein am EGMR in Strassburg, die
eigenartige Zürcher Rechtsprofessorin Helen Keller, ausgerechnet eine
Vertreterin des „Rechts“ auf Burka ist, wie der islamservile
Tages-Anzeiger triumphierend feststellt, der den Stoffkäfig als
„Menschenrecht“ gegen „Islamophobie” verteidigt, lässt nichts Gutes
voraussehen für die Schweizer Demokratie - siehe TA 24.9.13 zum
Burkaverbot und 20minuten, wo CH-Juristen gegen das Tessiner
Burkaverbot als Verstoss gegen die Verfassung aufgeboten
werden, als sei es sonnenklar, dass fremdes Recht das Schweizer Recht,
das gar nicht gegen „zwingendes Völkerrecht“ verstösst, aufhebt. Ein
Burkaverbot verstösst nirgends gegen Verbot von Folter, Todesstrafe und
Sklaverei, im Gegenteil, es richtet sich gegen die islamische
Frauenversklavung,
Freiheitsberaubung im Stoffkäfig. Aber gegen die haben die patriarchalen Männerrechtsvertreter nichts.
Heute
erzählt die islamservile kritikresistente opportunistische Dienerin
eines mehr und mehr gegen die Schweizer Demokratie gerichteten
Völkerrechts wieder mal, dass dieses obsolete Völkerrecht auch dort, wo
es keineswegs zwingend ist, über der Demokratie steht.
Alt-Bundesrichter Martin Schubarth hat sich schon vor Jahren kompetent und kritisch zu der umstrittenen Hoheit des EGMR geäussert: > Im kleinen Kreis der Erlauchten (Die Weltwoche, Ausgabe 48/2012)
Helen
Keller, die sich offenbar geehrt fühlt, dass sie unter den erlauchten
Herrschaften sitzen darf, denen die Schweizer Demokratie kein Begriff
ist, hält die Kritik an diesem Gremium für «Verunglimpfung» und
«Dämonisierung» («Die Beschwerdeführer werden dämonisiert.»)
Die
erlauchte Dame, die mit lausiger Logik gegen das Burkaverbot
argumentiert, ohne einen leisen Begriff von den
Menschenrechts-widrigkeiten des frauenunterwerfenden Islam, hat offenbar
auch keinen Begriff von Kritik an politischen Institutionen in einer
Demokratie. Sie hat sich einer höheren Macht unterworfen, wie auch dem
Islam, die angeblich über dem Schweizer Gesetzgeber steht - wie die
Stoffkäfige für Frauen, die das Schariarecht vertreten. Das Volk als
Souverän der direkten Demokratie ist für Frau Keller nicht existent bzw.
nicht relevant. Wenn die Abstimmungen anders ausfallen als der EGMR
wünscht, sind sie für sie «instrumentalisiert». Ebenso argumentiert die
Linke, wenn eine SVP-Initiative angenommen wird. Da stellt sich doch die
Frage, wofür diese Dame sich instrumentalisieren lässt, die die
kompetente Kritik der Instrumentalisierung des «Völkerrechts» gegen
Schweizer Volksrechte ignoriert und mit fröhlicher Ignoranz als
irrelevant unter den Tisch fegt. Das Schweizer Volk als Souverän ist für
sie nicht mehr existent.
Ein Zitat von Martin Schubarth aus der Schweizerzeit:
- „Bei der Lektüre der Urteilsbegründung sitzt der Schock tief. Das Gericht ändert die Verfassung in ihren Fundamenten. Neu ist danach der EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte), genauer ein kleines Gremium von sieben ausländischen Richtern, die oberste Gewalt im Bunde. Was diese Ausländer ohne jede demokratische Legitimation beschliessen, steht über der Verfassung der Schweiz. Der demokratisch gewählte schweizerische Gesetzgeber, ja sogar Volk und Stände als souveräner Verfassungsgeber, sind insoweit abgesetzt. Das ist ein juristischer Staatsstreich erster Klasse.“
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Das
Prunkstück der fremden Richter gegen Schweizer Recht war der Fall der
nigerianischen Drogendealers, den die Schweiz nicht ausweisen durfte.
Schon im ersten Interview verteidigte sie diesen Skandal als völlig
normal:
- TA: Für Aufsehen sorgte der Fall Udeh. Das Bundesgericht in Lausanne entschied: Es ist zulässig, einen sozialhilfeabhängigen Nigerianer auszuweisen. Strassburg urteilte anders. Das Recht auf Familienleben sei höher zu werten.
Was
nun folgte, war ausser Schnulz und Schmalz auch ziemlich verlogen.
Schliesslich handelte es sich um einen Mehrfachkriminellen aus Nigeria,
den das CH-Bundesgericht ausweisen lassen wollte, was der EGMK
untersagte. Ein gravierender Eingriff in Schweizer Recht aufgrund von
nicht zwingedem «Völkerrecht». Diesen kleinen Unterschied zwischen
zwingendem und nicht zwingendem Völkerrecht verschweigt die erlauchte
Treuhänderin des fremden Rechts nicht nur, sie liefert auch noch ein
rührseliges Schnulzen-szenario dazu, in dem das, was wirklich geschah,
ausgeblendet bleibt.
Im Kommentar der Schweizerzeit «Rechtsschindluderei – gerichtlich abgesegnet - Drogendealerie ein Menschenrecht" kann man die Fakten dieses Rechtsverfalls, die Helen Keller verschleiert, genauer nachlesen.
O-Ton Keller dazu im Mai 2014 (Taschentuch bereithalten):
- Ohne Eltern aufwachsen zu müssen, auch wenn sie geschieden sind, ist ein hartes Schicksal für ein Kind.
O
weh, mir kommen die Tränen, was für ein hartes Schickal, ohne einen
kriminellen Vater und Wiederholungstäter aufwachsen zu müssen, zumal
ohne einen, der sich nie ums Kind gekümmert hat. Woran erinnert mich
diese Schnulze doch? An die Kinderpsychiatrie Basel, der damaliger Chef
zu einer Gerichtsverfügung von Baselland, derzufolge eine Mutter, die
mit ihrem Säugling auf der Flucht vor dem gewalttätigen Vater war, ihm
das Kleinkind in den Knast bringen sollte, erklärte: Ein Vater sei immer
besser als kein Vater. Ach ja? Da kann man einem Kriminellen sein Kind
gleich von Gerichts wegen ausliefern. Frau Keller argumentierte mit dem
Kindeswohl, wo es klar ums Vaterwohl und ums Täterwohl geht.
- TA (26.5.2014): Unverständnis ist vor allem aufgekommen, weil dieser Mann wegen Drogenhandels vorbestraft war. Es entsteht der Eindruck: Dem Gerichtshof sind die Rechte eines Einzelnen wichtiger als der Schutz der Allgemeinheit.
Dagegen
bemüht die Spezialistin für Stoffkäfige, die als Schariaerichterin noch
eine grosse Laufbahn vor sich hat, wiederum die Menschenrechte, und
zwar die des Täters. (Interview von heute, TA Printausgabe 29.6.15:)
- TA: Das Bundesgericht hiess die Ausschaffung des nigerianischen Drogenhändlers gut, der EGMR kehrte das Urteil um. Das ist nicht vermittelbar.
Wie
die Erlauchte hier mit «Menschenrechten» zu vernebeln versucht, ist die
Tatsache, dass das Bundesgericht in Lausanne keineswegs gegen
zwingendes Völkerrecht verstossen hat. Anstelle des zwingenden
Rechtsarguments lieferte sie im letzten Interview dazu ihre eigene
Kindheitsgeschichte, die in keiner Weise für diesen Fall verbindlich
ist. Heute fährt sie dazu noch das «Rechts auf Familienleben» auf und
erzählte:
- (...) dass nicht nur der Mann, sondern auch seine Kinder Beschwerdeführer waren. Sie haben geklagt, dass durch die Ausschaffung des Vaters ihr Recht auf Familienleben verletzt wird.
Oha! Wie alt waren die denn? Hat der liebende Papa einen Anwalt für sie auftreten lasssen? Und
seit wann werden die Kinder überhaupt gefragt, wenn sie beim
automatischen Zwangs- Sorgerecht den Vater als Kontaktperson auch gegen
ihren Willen akzeptieren müssen, ob sie wollen oder nicht; es gibt
genügend Fälle, in denen die Kinder nach der Trennung nicht zum Vater
wollen, aber müssen. Das alles interessiert Frau Keller nicht, weil s i e
selber ihren Vater suchte. Eine tolle Rechtsgrundlage. Da kann
demnächst jeder Schwerkriminelle, Vergewaltiger, Drogendealer oder
Raubmörder Bleiberecht beanspruchen, wenn er nur Kinder mit einer
entsprechenden Komplizin in die Welt setzt. Was hier geschützt wird, ist
das pure Kriminellenrecht asozialer Väter unter dem Vorwand des
Kindeswohls. Vielleicht möchte der Herr ja auch noch eine Grossfamilie
aus Afrika nachholen, um das Recht auf Familienleben auszubauen. Kinder
von zwei Frauen hat er schon, da kann doch noch eine dritte und vierte
hinzu-kommen, Frau Helen Keller machts möglich. Sie kann uns auch sicher
die Polygamie als zentralen Familienlebenswert erklären, sozusagen als
vervielfachtes Selbstbestimmungsrecht der Frauen unter den Haremsbullen.
Unter
Menschenrechten versteht diese Richterin Kriminellenrechte. Die der
Opfer kommen nicht vor. Schweizer Volksrechte und Rechtskultur sind
dieser Person herzlich fremd.
- TA: Hat sich Ihr Menschenbild verändert, seitdem Sie in Strassburg arbeiten?
- HK: Nein. Aber manchmal erschrecke ich, wenn ich sehe, wie viel Böses Menschen anderen Menschen antun können.
O
Gott, was für ein kindliches Menschenbild musste sie haben, bevor sie
in Strassburg merkte, was «Menschen ... anderen Menschen antun». Aus
welchem Puppenhaus kommt diese Frau. Schon von Terroristen gehört, die
gerne in Europa bleiben möchten? Schliesslich haben diese reizenden
Familienväter auch Kinder, wie der Menschenschlächter von Lyon. (Ja,
auch der Vorgänger). Ein Fall für Frau Keller, die sich für das
Familienleben des Killers einsetzen kann. Jedem Kind sein Recht auf den
kriminellen Papi.
Hier werden Kinder als Geiseln für kriminelle Väter eingesetzt.
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