Kinder als Geiseln für den kriminellen Vater

Helen Keller und der zentrale Wert des Familienlebens

Die Schweizer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), eine Völkerrechtsdienerin und Verächterin der Schweizer Volksrechte, die islamservile Dame Helen Keller, wird im linken Strehleblatt TagesAnzeiger nicht zum erstenmal interviewt. Unter dem Titel: «Sind Sie eine fremde Richterin?»  erschien schon letztes Jahr ein Interview mit der schweizfremden Richterin. 
Das heutige Interview unter dem Titel «Die Beschwerdeführer werden dämonisiert» (TA 29.6.15) bestätigt, was sie bisher öffentlich von sich gab.
Wir kennen die Dame schon zur Genüge von ihrer Argumentation  gegen  das Burkaverbot, das sie im St. Galler Tagblatt vom 26.1.2010 mit den bekannten islamischen Apologeten-Argumenten als verfassungswidrig erklärte. Eine Muslima hätte kaum anders argumentiert. (siehe auch >TagesAnzeiger vom 24.9.13)
Wir kommentierten zu Helen Keller pro Burka:
  • (...) Dass die Schweizer Vertreterein am EGMR in Strassburg, die eigenartige Zürcher Rechtsprofessorin Helen Keller, ausgerechnet eine Vertreterin des „Rechts“ auf Burka ist, wie der islamservile Tages-Anzeiger triumphierend feststellt, der den Stoffkäfig als „Menschenrecht“ gegen „Islamophobie” verteidigt, lässt nichts Gutes voraussehen für die Schweizer Demokratie -  siehe TA  24.9.13 zum Burkaverbot und 20minuten, wo CH-Juristen gegen das Tessiner Burkaverbot als Verstoss gegen die Verfassung aufgeboten werden, als sei es sonnenklar, dass fremdes Recht das Schweizer Recht, das gar nicht gegen „zwingendes Völkerrecht“ verstösst,  aufhebt. Ein Burkaverbot verstösst nirgends gegen Verbot von Folter, Todesstrafe und Sklaverei, im Gegenteil, es richtet sich gegen die islamische Frauenversklavung,Freiheitsberaubung im Stoffkäfig. Aber gegen die haben die patriarchalen Männerrechtsvertreter nichts.
Heute erzählt die islamservile kritikresistente opportunistische Dienerin eines mehr und mehr gegen die Schweizer Demokratie gerichteten Völkerrechts wieder mal, dass dieses obsolete Völkerrecht auch dort, wo es keineswegs zwingend ist, über der Demokratie steht.
Alt-Bundesrichter Martin Schubarth hat sich schon vor Jahren  kompetent und kritisch zu der umstrittenen Hoheit des EGMR geäussert:  > Im kleinen Kreis der Erlauchten  (Die Weltwoche, Ausgabe 48/2012)
Helen Keller, die sich offenbar geehrt fühlt, dass sie unter den erlauchten Herrschaften sitzen darf, denen die Schweizer Demokratie kein Begriff ist, hält die Kritik an diesem Gremium für «Verunglimpfung» und «Dämonisierung» («Die Beschwerdeführer werden dämonisiert.»)
Die erlauchte Dame, die mit lausiger Logik gegen das Burkaverbot argumentiert, ohne einen leisen Begriff von den Menschenrechts-widrigkeiten des frauenunterwerfenden Islam, hat offenbar auch keinen Begriff von Kritik an politischen Institutionen in einer Demokratie. Sie hat sich einer höheren Macht unterworfen, wie auch dem Islam, die angeblich über dem Schweizer Gesetzgeber steht - wie die Stoffkäfige für Frauen, die das Schariarecht vertreten. Das Volk als Souverän der direkten Demokratie ist für Frau Keller nicht existent bzw. nicht relevant. Wenn die Abstimmungen anders ausfallen als der EGMR wünscht, sind sie für sie «instrumentalisiert». Ebenso argumentiert die Linke, wenn eine SVP-Initiative angenommen wird. Da stellt sich doch die Frage, wofür diese Dame sich instrumentalisieren lässt, die die kompetente Kritik der Instrumentalisierung des «Völkerrechts» gegen Schweizer Volksrechte ignoriert und mit fröhlicher Ignoranz als irrelevant unter den Tisch fegt. Das Schweizer Volk als Souverän ist für sie nicht mehr existent.
Ein Zitat von Martin Schubarth aus der Schweizerzeit:
  • Bei der Lektüre der Urteilsbegründung sitzt der Schock tief. Das Gericht ändert die Verfassung in ihren Fundamenten. Neu ist danach der EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte), genauer ein kleines Gremium von sieben ausländischen Richtern, die oberste Gewalt im Bunde. Was diese Ausländer ohne jede demokratische Legitimation beschliessen, steht über der Verfassung der Schweiz. Der demokratisch gewählte schweizerische Gesetzgeber, ja sogar Volk und Stände als souveräner Verfassungsgeber, sind insoweit abgesetzt. Das ist ein juristischer Staatsstreich erster Klasse.“
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Das Prunkstück der fremden Richter gegen Schweizer Recht  war der  Fall der nigerianischen Drogendealers, den die Schweiz nicht ausweisen durfte. Schon im ersten Interview verteidigte sie diesen Skandal als völlig normal:
  • TA: Für Aufsehen sorgte der Fall Udeh. Das Bundesgericht in Lausanne entschied: Es ist zulässig, einen sozialhilfeabhängigen Nigerianer auszuweisen. Strassburg urteilte anders. Das Recht auf Familienleben sei höher zu werten.
Was nun folgte, war ausser Schnulz und Schmalz auch ziemlich verlogen.  Schliesslich handelte es sich um einen Mehrfachkriminellen aus Nigeria, den das CH-Bundesgericht ausweisen lassen wollte, was der EGMK untersagte. Ein gravierender Eingriff in Schweizer Recht aufgrund von nicht zwingedem «Völkerrecht». Diesen kleinen Unterschied zwischen zwingendem und nicht zwingendem Völkerrecht verschweigt die erlauchte Treuhänderin des fremden Rechts nicht nur, sie liefert auch noch ein rührseliges Schnulzen-szenario dazu, in dem das, was wirklich geschah, ausgeblendet bleibt.
Im Kommentar der Schweizerzeit «Rechtsschindluderei – gerichtlich abgesegnet -  Drogendealerie ein Menschenrecht"  kann man die Fakten dieses Rechtsverfalls, die Helen Keller verschleiert,  genauer nachlesen.
O-Ton Keller dazu im Mai 2014 (Taschentuch bereithalten):
  • Ohne Eltern aufwachsen zu müssen, auch wenn sie geschieden sind, ist ein hartes Schicksal für ein Kind.

O weh, mir kommen die Tränen, was für ein hartes Schickal, ohne einen kriminellen Vater und Wiederholungstäter aufwachsen zu müssen, zumal ohne einen, der sich nie ums Kind gekümmert hat. Woran erinnert mich diese Schnulze doch? An die Kinderpsychiatrie Basel, der damaliger Chef zu einer Gerichtsverfügung von Baselland, derzufolge eine Mutter, die mit ihrem Säugling auf der Flucht vor dem gewalttätigen Vater war, ihm das Kleinkind in den Knast bringen sollte, erklärte: Ein Vater sei immer besser als kein Vater. Ach ja? Da kann man einem Kriminellen sein Kind gleich von Gerichts wegen ausliefern. Frau Keller argumentierte mit dem Kindeswohl, wo es klar ums Vaterwohl und ums Täterwohl geht.
  • TA (26.5.2014): Unverständnis ist vor allem aufgekommen, weil dieser Mann wegen Drogenhandels vorbestraft war. Es entsteht der Eindruck: Dem Gerichtshof sind die Rechte eines Einzelnen wichtiger als der Schutz der Allgemeinheit.
Dagegen bemüht die Spezialistin für Stoffkäfige, die als Schariaerichterin noch eine grosse Laufbahn vor sich hat,  wiederum die Menschenrechte, und zwar die des Täters. (Interview von heute, TA Printausgabe 29.6.15:)
  • TA: Das Bundesgericht hiess die Ausschaffung des nigerianischen Drogenhändlers gut, der EGMR kehrte das Urteil um. Das ist nicht vermittelbar.
Wie die Erlauchte hier mit «Menschenrechten» zu vernebeln versucht, ist die Tatsache, dass das Bundesgericht in Lausanne keineswegs gegen zwingendes Völkerrecht verstossen hat. Anstelle des zwingenden Rechtsarguments lieferte sie im letzten Interview dazu ihre eigene Kindheitsgeschichte, die in keiner Weise für diesen Fall verbindlich ist. Heute fährt sie dazu noch das «Rechts auf Familienleben» auf und erzählte:
  • (...) dass nicht nur der Mann, sondern auch seine Kinder Beschwerdeführer waren. Sie haben geklagt, dass durch die Ausschaffung des Vaters ihr Recht auf Familienleben verletzt wird.

Oha! Wie alt waren die denn? Hat der liebende Papa einen Anwalt für sie auftreten lasssen? Und seit wann werden die Kinder überhaupt gefragt, wenn sie beim automatischen Zwangs- Sorgerecht den Vater als Kontaktperson auch gegen ihren Willen akzeptieren müssen, ob sie wollen oder nicht; es gibt genügend Fälle, in denen die Kinder nach der Trennung nicht zum Vater wollen, aber müssen. Das alles interessiert Frau Keller nicht, weil s i e selber ihren Vater suchte. Eine tolle Rechtsgrundlage. Da kann demnächst jeder Schwerkriminelle, Vergewaltiger, Drogendealer oder Raubmörder Bleiberecht beanspruchen, wenn er nur Kinder mit einer entsprechenden Komplizin in die Welt setzt. Was hier geschützt wird, ist das pure Kriminellenrecht asozialer Väter unter dem Vorwand des Kindeswohls. Vielleicht möchte der Herr ja auch noch eine Grossfamilie aus Afrika nachholen, um das Recht auf Familienleben auszubauen. Kinder von zwei Frauen hat er schon, da kann doch noch eine dritte und vierte hinzu-kommen, Frau Helen Keller machts möglich. Sie kann uns auch sicher die Polygamie als zentralen Familienlebenswert erklären, sozusagen als vervielfachtes Selbstbestimmungsrecht der Frauen unter den Haremsbullen.
Unter Menschenrechten versteht diese Richterin Kriminellenrechte. Die der Opfer kommen nicht vor. Schweizer Volksrechte und Rechtskultur sind dieser Person herzlich fremd.
  • TA: Hat sich Ihr Menschenbild verändert, seitdem Sie in Strassburg arbeiten?
  • HK: Nein. Aber manchmal erschrecke ich, wenn ich sehe, wie viel Böses Menschen anderen Menschen antun können.

O Gott, was für ein kindliches Menschenbild musste sie haben, bevor sie in Strassburg merkte, was «Menschen ... anderen Menschen antun». Aus welchem Puppenhaus kommt diese Frau.  Schon von Terroristen gehört,  die gerne in Europa bleiben möchten? Schliesslich haben diese reizenden Familienväter auch Kinder, wie der Menschenschlächter von Lyon. (Ja, auch der Vorgänger). Ein Fall für Frau Keller, die sich für das Familienleben des Killers einsetzen kann. Jedem Kind sein Recht auf den kriminellen Papi.
Hier werden Kinder als Geiseln für kriminelle Väter eingesetzt.

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