03. Dezember 2015



·         Angeklagter Imam predigt in Schweizer Moscheen
·         Ein Iraker der Schweizer IS-Zelle ist noch immer auf freiem Fuss und hält ungehindert Reden in Moscheen. ....
·         Vier Iraker sollen in der Schweiz einen terroristischen Anschlag vorbereitet haben. Drei von ihnen befinden sich in Haft. Doch einer der Männer ist nach wie vor auf freiem Fuss. Wie die Sendung «10vor10» des SRF berichtet, handelt es sich um einen Imam, der derzeit in einer St. Galler Moschee predige. Auch in Kriens sei er aktiv.

Die Prediger in den Moscheen haben ja nichts mit dem Islam zu tun. Auch der Koran nicht. Fragen sie Frau Keller-Massahli, sie erklärt ihnen, wie friedlich und moderat der Islam ist. Und alle seine radikalen und kriminellen Zellen haben nichts mit ihm zu tun.
·         (...) Saïda Keller-Messahli, Präsidentin des Forums für einen fortschrittlichen Islam, verlangt, dass die Verbände besser kontrollieren, wer in ihren Moscheen predigt. Für den Terrorexperten Jean-Paul Rouiller ist es hingegen ein besonders aussergewöhnlicher Fall, dass ein Prediger zu einer IS-Zelle gehört, die Anschläge plante. «Dass ein Imam selber in solche Handlungen verstrickt ist, gab es bisher nicht», sagt er dem Sender.
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·         IZRS-Vorstand interviewt Jihadisten-Chef in Syrien
28. November. Die Bundesanwaltschaft wird diesen sauberen Burschen doch keine üblen Absichten unterstellen, zumal wenn sie als Gutachter Professor Schulze zu Rate zieht, nicht wahr, bei dem die Burschen in Bern den wahren Islam studiert haben.
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2.1.2.15
·         Vorwürfe der Bundesanwaltschaft
·         Die Anschlagspläne der Schweizer «IS-Zelle
·         Seit Frühling 2014 befinden sich drei irakische Mitglieder einer sogenannten Schweizer «IS-Zelle» in Haft. Jetzt wird erstmals bekannt, was ihnen konkret vorgeworfen wird.
Ach was wohl. Man beachte die feine Unterscheidung zwischen dem IS und seinen «Vorgängerorganisationen»!
Mehr als anderthalb Jahre nach der zunächst geheim gehaltenen Festnahme von drei irakischen Jihadisten werden erstmals Details zur Schweizer «IS-Zelle» bekannt. Wobei die Bundesanwaltschaft gleich zu Beginn der 69 Seiten umfassenden, bisher nicht veröffentlichten Anklageschrift festhält, dass die Ausrufung des Islamischen Staats (IS) erst nach der Verhaftung der Beschuldigten erfolgt sei. Streng genommen sei deshalb nicht der IS Gegenstand der Ermittlungen, sondern deren diverse Vorgängerorganisationen. Gemeinsam ist all den Gruppierungen, dass sie im syrischen Bürgerkrieg als terroristisch-salafistische, in der Schweiz verbotene Kampfeinheiten agierten oder noch immer agieren.
Und was lässt sich die Schweizer Justiz an Massnahmen gegen die schwerkriminellen Vorhaben dieser von den blutrünsitgen Bestialitäten faszinierten Burschen einfallen?
·         Zur Therapie in Nottwil
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·         Drei der vier Mitglieder der Schweizer Zelle, gegen welche die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben hat, waren bereits in Syrien enge Vertraute. In Jaramana, einem Vorort von Damaskus, teilten sich Osamah M. und Mohammed O. eine Wohnung, wo Wesam J. regelmässig zu Besuch war. Bei Osamah M. handelt es sich um den mutmasslichen Chef der Schweizer «IS-Zelle». Aufgrund einer Kriegsverletzung ist der 29-jährige Iraker auf den Rollstuhl angewiesen. Alle drei stammen ursprünglich aus der irakischen Stadt Kirkuk, vor ihrer gestaffelten Einreise in die Schweiz waren sie aber in Syrien aktiv....

Der Rollstuhlterrorist wird nach seiner Einreise in die Schweiz dort medizinisch teuer versorgt und mit Steuergeldern aufgepäppelt, damit er seine Ansichten über die Schweizer (>hier im Volltext: http://www.nzz.ch/schweiz/schweres-geschuetz-der-bundesanwaltschaft-1.18656053 - «Hundesöhne und Esel», die zum Köpfen da sind («Solche Leute sind zum Enthaupten und nicht zum Missionieren», O-Ton Osamah M) - auch in die Tat umsetzen kann, wenn er von den Schweizer «Hundesöhnen und Eseln» wieder gesund und fit gepflegt worden ist und mithilfe seiner Linksanwälte wieder freikommt.
(Die Hauptverhandlung am Bundesstrafgericht in Bellinzona ist vom 29. Februar bis 8. März 2016 terminiert.)
Aus den Kommentaren
·         -...dieser Fall zeigt wieder einmal typisch, wie orientierungslos und verschlafen unsere Behörden, wie hintertrieben unsere Anwaltskollektive und wie gemächlich unsere Anklagebehörden (Staatsanwaltschaft) sind und arbeiten...
·         Wie war das nochmals mit Gratisanwälten für Asylsuchende?
·         Mithilfe des Anwalts ist er in der Schweiz untergetaucht. Und die wollen Gratisanwälte für diese Mob.

·         - Der Daesh (IS) breitet sich auch in Europa rasant aus. Nicht nur über die illegalen Einwanderer, unter denen auch Deash-Sympathisanten und Unterstützer sind,
sondern vor allem durch die islamischen Hassprediger. Diese islamischen Hassprediger haben in jeder westeuropäischen Grossstadt
Stützpunkte und die Politik stört das gar nicht.
Gewisse Politiker wollen die Jihadisten integrieren und die Islamisten mit Willkommenskultur und Sozialleistungen begrüssen. Die Unterstützer der Islamisten erhalten Geld aus Sozialämtern und islamischen Terrorstaaten.

·         - Frankreichs Volksschulen haben im Lernprogramm als freies Fach die arabische Sprache bereits im Angebot. Pour le plaisir der aktuellen Erziehungsministerin, Belkacem.
Hassprediger aus Tunesien, Marokko, Algerien und verschiedenen Ländern aus Schwarzafrika sind sich der französischen Sprache ohnehin schon mächtig.
Was die Schweiz betrifft, wird auch in den Sprachen aus Ex-Jugoslawien gepredigt, wo der grösste Teil der Muslime herkommt. Darunter gibt es einige Elemente, die ihre salafistische Ideologie ausserhalb der Predigt, in Nebenräumen der Moschee verbreiten, denn sie sind ja nicht blöd.

·         - Solche Leute gehören entweder ausgeschafft oder verwahrt. Was mich wirklich zum Staunen bringt ist, dass der Anwalt seinem Mandanten empfiehlt, sich dem Zugriff der Justiz zu entziehen. Hoppla! Was ist das für ein Rechtsverständnis! Wie kann so jemand sein Anwaltspatent behalten?

·         - Dieser Fall ruft einmal mehr die Forderung nach Aberkennung des Rechts auf Asyl - nicht nur aufgrund seiner Taten, vor Allem wegen dessen Erschleichung durch falsche Angaben. Und in diesem Punkt ist er bei Weitem nicht der einzige. Wenn dies mit den heutigen Gesetzen nicht möglich sein sollte, müssten diese endlich sofort angepasst werden - auch rückwirkend. Und die involvierten Stellen müssen endlich mal genauer hinschauen.
·         "Daraufhin versuchte er, sich die Fingerkuppen zu verbrennen und tauchte Mitte Januar 2014 auf Anraten seines Anwalts vorübergehend bei Osamah M. unter."
·         Verstehe ich das richtig: Ein in der Schweiz tätiger Anwalt, der einen Asylsuchenden berät, empfiehlt diesem nach Ablehnung des Gesuchs, in der Schweiz unterzutauchen?
·         Mich schockiert, dass solche Personen in der Schweiz willige (mit Steuergeldern finanzierte?) Helfershelfer finden, die sie zu illegalem Verhalten anstiften. Wenn dieser Anwalt seine Zulassung nicht verliert, ist uns wirklich nicht mehr zu helfen.
·         Dass es sich dabei noch um ein mutmassliches Mitglied einer IS-Zelle gehandelt hat, ist da schon fast nebensächlich.

·         - Es ist zu befürchten, dass diese "Asylanten" dank Gratisanwälten gegen jede Verurteilung rekurieren werden, bis vor Bundesgericht, und wenn dessen Verurteilungsverhalten des letzten halben Jahres auf diesen Fall extrapoliert wird, dann werden die Angeklagten dank einer juristischen Haarspaltklugscheisserei freigesprochen und erhalten noch eine finanzielle Entschädigung für die abgeschmorten Fingerkuppen.

·         - Dass ein solcher Artikel einigen Linken die Augen öffnet wäre zwar wünschenswert, ist aber natürlich völlig illusorisch. Hätten diese Leute die kognitive Fähigkeit, um entsprechende Zusammenhänge zu erkennen, dann wären sie schon lange nicht mehr links. Man muss also davon ausgehen, dass die heutigen Linken quasi "unheilbar" sind.

·         - Stimme Ihnen zu. Und zwar, weil es bei etlichen der heutigen "Wohlfühllinken" vor allem um Tätigkeiten geht, die vom Staat alimentiert werden. Deshalb wird auch therapiert ohne Ende und Erfolg.
Leider haben die heutigen "Linken" kaum mehr etwas gemeinsam mit den Sozialisten früherer Zeiten (Arbeiter vs. heutige Sozialarbeiter, Psychologen etc.).

·         - Wurde eigentlich gegen Osamah M auch Anzeige wegen Verletzung der Antirassismusstrafnorm erhoben? Seine Aussagen bzgl. Schweizern sind eindeutig ein Strafbestand.

·         - Ja, Sie haben recht, doch wenn seine Aussagen nach dem CH Recht unter Rassismus- Strafnorm fallen sollten, müsste man den Islam in der CH verbieten. Die Aussagen im Koran, welche willig von den "Gläubigen benutzt werden, sind an der Tagesordnung in den Moscheen, gemischten Schulen, auf den Sportplätzen und sonstwo.

·         - Leider ist es so, dass diese schweizerische Strafnorm nur die Ausländer schützt, nicht die Schweizer. Wenn ich mich recht erinnere, hat das Bundesgericht dies kürzlich bestätigt.
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30. November 2015
Hauptbahnhof Zürich:
Was mag das für ein «Mann» gewesen sein, und was für «Gebetsrufe auf Arabisch» mag der ausgestossen haben? Wie hiess der «Mann» denn und wie heissen die «Gebetsrufe»? Tötet die Ungläubigen? Wenn er einem linken Richter vorgeführt wird, hat der bestimmt Verständnis für den Text, den er nicht versteht, denn ein Gebet ist doch etwas Frommes, das darf man nicht bestrafen, das wäre gegen die Religionsfreiheit, die der Camarilla der Kriminellenfreunde so heilig ist, wenn es um die Freiheiten religiöser Killer geht.
·         Ein Mann hat im Hauptbahnhof Drohungen ausgesprochen, arabische Gebetsrufe ausgerufen und einen grösseren Polizeieinsatz ausgelöst. Er wurde später verhaftet. Zwei Zugspassagiere wurden bereits am letzten Dienstag um etwa 14.30 Uhr auf den Mann aufmerksam, welcher im Hauptbahnhof Zürich beim Aussteigen mehrmals arabische Gebetsrufe sowie Drohungen ausstiess, wie die Kantonspolizei Zürich am Montag mitteilt. (...)

·         Aufgrund der detaillierten Personenbeschreibungen sowie polizeilicher Ermittlungen konnte der unbekannte Mann identifiziert und an seinem Wohnort verhaftet werden.
Beim Festgenommen handelt es sich um einen 48-jährigen Schweizer aus dem Bezirk Pfäffikon. Er wird sich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft verantworten müssen.
Oh, ein Arabisch sprechender Schweizer? Wo mag er das gelernt haben? In der Koranschule in Saudi-Arabien? Oder im Zürcher Kindergarten?

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