Sofortige Beschwerde gegen „Scharia-Polizei“ Entscheidung

Wuppertaler Staatsanwaltschaft kündigte an, gegen die Entscheidung des Landgerichts, keinen Strafprozess gegen die „Scharia-Polizeit“ zu eröffnen, eine sofortige Beschwerde einzulegen. Schon bei der Anklageerhebung hatte sich Sven Laus Anwalt siegessicher gezeigt.

Der Mönchengladbacher Salafisten-Chef Sven Lau (Bild: Hemmelrath)
Der Mönchengladbacher Salafisten-Chef Sven Lau (Bild: metropolico.org)

Erstmalig berichtete metropolico am 4. September über die Scharia-Polizei, einen Tag später nahmen die meisten Medien dann ebefalls das Thema auf und berichteten über die Vorgänge in Wuppertal. Die islamisch-motivierte, selbsternannte Scharia-Polizei patrouillierte, mit Warnwesten bekleidet, von denen acht die Aufschrift „Shariah Police“ trugen, durch Wuppertal.

Muslimische Jugendliche an ein „gottgefälliges“ Leben erinnern
Während des Rundgangs ließ Salafist Sven Lau mehrere seiner Redebeiträge auf Video aufzeichnen und später im Internet veröffentlichen. Darin brachte er seinen Wunsch nach der Einführung der Scharia in Deutschland zum Ausdruck. Die Streifengänge der Scharia-Polizisten wurden durchgeführt, um muslimische Jugendliche vor Diskotheken oder Spielhallen von einem „gottgefälligen“ Leben zu überzeugen und „aus den Häusern des Teufels zu bekommen“.

Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hatte dann Anfang September gegen neun der selbsternannten „Scharia-Polizisten“ im Alter zwischen 24 und 34 Jahren Anklage erhoben. Acht der Salafisten sollen gegen das sogenannte Uniformverbot des Versammlungsgesetzes verstoßen haben. Dem 34-jährigen ehemaligen Mönchengladbacher Salafisten-Chef Sven Lau, wurde darüber hinaus vorgeworfen, eine Versammlung ohne die erforderliche Anmeldung durchgeführt zu haben.

Kein Strafprozess gegen die islamsischen Sittenwächter
Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal entschied am Mittwoch, dass es keinen Strafprozess gegen die islamischen Sittenwächter geben soll und nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Als Begründung führte das Gericht an, dass von den handelsüblichen grell-orangen „Shariah-Police“-Warnwesten keine einschüchternde, militante Wirkung ausgegangen sei. Das strafrechtlich bewährte Uniformverbot gelte nur für eine Uniform als Symbol organisierter Gewalt, betonten die Richter. Verboten seien somit nur solche Kleidungsstücke, die erkennbar Bezüge zu Uniformen historischer bekannter Gruppierungen aufwiesen.

Bereits kurz nach Veröffentlichung durch metropolico über die Vorkommnisse in Wuppertal wies das Wuppertaler Amtsgericht sofort darauf hin, dass die Angeklagten jetzt Zeit bekommen würden, zu den gegen sie gerichteten Vorwürfen Stellung zu nehmen. Erst nach Ablauf der Stellungnahmefristen würde das Gericht entscheiden, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und einen Verhandlungstermin bestimmen würde.

„Da hat sich die Staatsanwaltschaft keinen großen Gefallen getan“
Laus Anwalt Mutlu Günal präsentiert sich damals bereits siegessicher, als er vor Ort von metropolico am Rande des laufenden Düsseldorfer Salafisten-Prozesses dazu befragt wurde. Der bekannte Strafverteidiger teilte mit, dass er von Freisprüchen ausgehe. „Da hat sich die Staatsanwaltschaft keinen großen Gefallen getan. Das wird eine Pleite mit Ansage!“, so Günal.

Sein Mandant hingegen zeigte sich durchwegs ungerührt, nur vier Stunden nach der Verkündung der Anklage schrieb Sven Lau auf seiner Facebookseite: „Dank Allah vergeht uns trotz jeglicher Hetze nicht das Lachen! Keep smiling – it’s Sunnah!“ Drei Stunden später meldete er sich erneut zu Wort: „Deutschland ist echt ein schönes Land, möge Allah die Bewohner Deutschlands zum Islam führen!“
Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung werde man gegen weitere Auftritte der „Scharia-Polizei“ strafrechtlich vorgehen, so die Wuppertaler Staatsanwaltschaft. (BS)

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