Opfer der Kuscheljustiz: Polizeibekannter Iraner schubste Berlinerin mit Anlauf auf die Gleise

Torben Grombery

Die grausame Tötung einer 20-jährigen Berlinerin, begangen durch einen in Hamburg geborenen 28-jährigen Iraner in einem U-Bahnhof der Hauptstadt, offenbart erneut ein erschreckendes Bild der deutschen Kuscheljustiz. Der unter behördlicher Betreuung stehende – schwerwiegend vorbestrafte Täter – gegen den diverse Strafverfahren u.a. wegen Gewaltdelikten anhängig sind, kommt jetzt in eine psychiatrische Klinik und ist wohl nur erheblich bedingt bis aufgehoben schuldfähig.



Die ersten Hintergründe der grausamen Tat sind derart schrecklich und zugleich unfassbar. Am U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz in Berlin schubst in der Nacht zu Mittwoch gegen 23:40 Uhr ein in Hamburg geborener 28 Jahre alter Iraner eine 20-jährige Berlinerin unvermittelt und mit Anlauf auf die U-Bahngleise – direkt vor einen einfahrenden Zug. Das Opfer stirbt noch auf den Gleisen.

Den ersten Ermittlungsergebnissen zufolge kannten sich der Täter und das Opfer nicht. Die 20-jährige Deutsche mit Migrationshintergrund war offenkundig ein reines Zufallsopfer – und das Produkt einer langjährig verfehlten linksgrünen Politik, die eine regelrechte Kuscheljustiz erst ermöglichte.

Wie inzwischen durch erste Ermittlungen der 5. Mordkommission des Landeskriminalamtes und durch Mitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft bekannt wurde, hat sich der 28-jährige iranische Staatsangehörige ohne festen Wohnsitz in der BRD zuletzt in seiner Geburtsstadt, im von der SPD in absoluter Mehrheit regierten Stadtstaat Hamburg, aufgehalten – wo die Betroffenheit der Gutmenschen schon alsbald grenzenlos sein wird.

Ebenfalls laut Berliner Staatsanwaltschaft beging der erst 28 Jahre alte Täter schon vor rund 15 Jahren eine »erhebliche Gewalttat«. Gegen ihn wurde in der Vergangenheit außerdem wegen Raubes, diversen Gewaltdelikten sowie gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Weiterhin wurden zuletzt Ermittlungsverfahren zu unterschiedlichen Straftaten gegen den Täter in Hamburg geführt. Ferner habe dieser unter behördlicher Betreuung gestanden.

Ob eine psychische Erkrankung die Ursache dafür sein könnte, blieb zunächst ebenso offen wie die Hintergründe zu bisherig begangenen Straftaten. Die näheren Einzelheiten diesbezüglich werden wie gewohnt erst in den nächsten Tagen und Wochen scheibchenweise das Licht der Öffentlichkeit erblicken.

Bekannt zum jetzigen Zeitpunkt ist jedenfalls, dass konkrete Hinweise auf eine erheblich geminderte bis aufgehobene Schuldfähigkeit vorliegen, wie ein Behördensprecher bestätigt.

Der Täter, der laut Staatsanwaltschaft erst wenige Stunden vor der Tat nach Berlin gereist sein soll, soll kurz vor der abscheulichen Tat vergeblich versucht haben, in einer der hoffnungslos überfüllten Berliner Obdachlosenunterkünfte unterzukommen.

Weil die Polizei nicht ausschließen konnte, dass der Täter unter Drogen stand, wurde bei ihm die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Im weiteren Verlauf ist gegen den Täter von einem Richter ein Unterbringungsbefehl erlassen worden, aufgrund dessen dieser nun in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird.

Zeugen der abscheulichen Tat werden dringend gebeten, sich bei der 5. Mordkommission des Landeskriminalamtes in der Keithstraße 30 in Tiergarten unter der Telefonnummer (030) 4664 - 911 555 oder allen anderen Polizeidienststelle zu melden.

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