von Redaktion (wl)
Österreich plant Asylsuchende ab Mitte Mai in
Registrierungszentren direkt an der Grenze festzuhalten und einen
Großteil nach Asylschnellverfahren sofort wieder abschieben. Es sollen
dann nur noch Flüchtlinge hereingelassen werden, die ein Anrecht auf
Familienzusammenführung hätten oder denen in einem Nachbarland
unmenschliche Behandlung oder Tod drohten, erklärten Innenministerin
Johanna Mikl-Leitner und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil.
Die große Koalition in Wien reagiert mit der geplanten Verschärfung des Asylrechts auf ein Rechtsgutachten, nach dem die im Februar beschlossene Einführung einer Obergrenze von 37.500 Flüchtlingen pro Jahr womöglich illegal ist. Nach Auskunft von Mikl-Leitner beantragten bisher in diesem Jahr 14.000 Menschen in Österreich Asyl. Die neue Beschränkung wäre in jedem Fall nach EU-Recht zulässig und soll die Asylbewerberzahlen weiter gesenkt halten.
»Wir werden keine Asylanträge zulassen, außer wir müssen das tun aufgrund gewisser Kriterien wie Artikel 8 der Menschenrechtskommission«, unterstrich die ÖVP-Innenministerin. Die Frage, ob die Mindestkriterien für ein Asylverfahren vorliegen, soll in den Registrierzentren an der Grenze festgestellt werden und Menschen dort höchsten 120 Stunden festgehalten werden.
Bei Ablehnung werden die Asylsuchenden in das Nachbarland abgeschoben, von wo aus sie die österreichische Grenze erreicht haben. Verteidigungsminister Doskozil (SPÖ) sagte, zur Verhinderung eines weiteren Migrantenzustroms sollen die Grenzkontrollen auch am Brenner und im Burgenland verstärkt werden. »Dort, wo es Grenzkontrollen gibt, wird es auch kein Durchwinken mehr geben«, ergänzte dieser.
Die große Koalition in Wien reagiert mit der geplanten Verschärfung des Asylrechts auf ein Rechtsgutachten, nach dem die im Februar beschlossene Einführung einer Obergrenze von 37.500 Flüchtlingen pro Jahr womöglich illegal ist. Nach Auskunft von Mikl-Leitner beantragten bisher in diesem Jahr 14.000 Menschen in Österreich Asyl. Die neue Beschränkung wäre in jedem Fall nach EU-Recht zulässig und soll die Asylbewerberzahlen weiter gesenkt halten.
»Wir werden keine Asylanträge zulassen, außer wir müssen das tun aufgrund gewisser Kriterien wie Artikel 8 der Menschenrechtskommission«, unterstrich die ÖVP-Innenministerin. Die Frage, ob die Mindestkriterien für ein Asylverfahren vorliegen, soll in den Registrierzentren an der Grenze festgestellt werden und Menschen dort höchsten 120 Stunden festgehalten werden.
Bei Ablehnung werden die Asylsuchenden in das Nachbarland abgeschoben, von wo aus sie die österreichische Grenze erreicht haben. Verteidigungsminister Doskozil (SPÖ) sagte, zur Verhinderung eines weiteren Migrantenzustroms sollen die Grenzkontrollen auch am Brenner und im Burgenland verstärkt werden. »Dort, wo es Grenzkontrollen gibt, wird es auch kein Durchwinken mehr geben«, ergänzte dieser.
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