Pierre Vogels Tour de Suislamismus

BERN - 2009 wurde der umstrittene deutsche Islam-Prediger Pierre Vogel (37) mit einem Einreiseverbot in die Schweiz belegt. Nun missioniert er wieder unbeschwert in Bern und Basel. 
 
Pierre Vogel (37) posiert vor dem Bundeshaus in Bern.
Pierre Vogel (37) posiert vor dem Bundeshaus in Bern.

Er lässt sich mit seinen «Brüdern» auf der Bundesterrasse ablichten, posiert vor dem Bundeshaus, plaudert entspannt mit Passanten und Polizisten: Pierre Vogel, der salafistische Prediger, ist wieder in der Schweiz.

Wie die «Neue Luzerner Zeitung» (NLZ) berichtet, weilte der Deutsche in den vergangenen Tagen in Basel und Bern. Und machte auf seiner Facebook-Seite fleissig Werbung für anstehende Predigten: Er sei auf «Dawa-Tour in der Schweiz», einem «Eroberungsfeldzug der Herzen», schreibt Vogel.

Unter «Dawa» versteht man im Islam sinngemäss die «Einladung eines Muslims gegenüber einem Nichtmuslim, sich dem islamischen Glauben anzunähern.»

Doch darf sich Vogel hierzulande überhaupt aufhalten? 2009 war der Prediger vom Staatssekretariat für Migration (SEM) mit einem Einreiseverbot belegt worden, nachdem er in in einer Turnhalle in der Luzerner Gemeinde Kriens unbewilligt vor 200 Personen referiert hatte. Der deutsche Verfassungsschutz wirft ihm vor, er trage zur Radikalisierung junger Muslime bei.

Beim IS in Ungnade gefallen

Nun missioniert Vogel wieder bei uns – und das offenbar völlig legal. Laut dem SEM wird ein «Einreiseverbot höchstens für eine Dauer von fünf Jahren verfügt». Für eine höhere Dauer könne es nur ausgesprochen werden, «wenn die betroffene Person eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt».

Noch ist unklar, ob Vogel im Auftrag von Extremisten oder auf eigene Faust in der Schweiz ist. Beim Islamischen Staat (IS) ist der salafistische Prediger offenbar in Ungnade gefallen. In der aktuellen Ausgabe von «Dabiq», der Online-Propagandazeitschrift des Kalifats, wird der Salafist als «Abtrünniger» bezeichnet – im islamischem Recht bedeutet das praktisch die Todesstrafe.

Der Islamische Zentralrat der Schweiz (IZRS) will nichts mit Vogels hiesigem Verbleiben zu tun haben. «Er weilt nicht in unserem Auftrag in der Schweiz», versichert die IZRS-Generalsekretärin Ferah Ulucay der NLZ. Auch ob Vogel eventuell im Rahmen der extremistischen «Lies!»-Bewegung durch die Schweiz tourt, ist noch nicht bekannt.

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