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von D. Pomper - Imame aus Drittstaaten dürfen in der Schweiz arbeiten, sofern sie gut genug Deutsch sprechen. Oder sie kommen einfach als Touristen ins Land. Braucht es schärfere Kontrollen?
Am 2. November führte die Polizei eine Razzia in der umstrittenen An'Nur-Moschee in Winterthur durch.
Bild: Annette Hirschberg
Ein Imam aus Äthiopien hat laut der Staatsanwaltschaft im Oktober in der An’Nur-Moschee in Winterthur zum Mord an denjenigen Muslimen aufgerufen,
die sich weigern, an den gemeinsamen Gebeten in der Moschee
teilzunehmen. Im Dezember hatte ein Iraker für Schlagzeilen gesorgt,
dem vorgeworfen wurde, in verschiedenen Schweizer Moscheen den
Islamischen Staat als Endziel propagiert zu haben. Für Kritik sorgten
auch die Freitagsgebete in vor allem von Türken frequentierten Moscheen,
die zunehmend zu «Propagandareden der Regierungspartei AKP» verkommen
würden, wie ein Insider im April gegenüber der «SonntagsZeitung» sagte.
Ausserdem wollten die Imame, dass Frauen Kopftuch trügen, und würden sie
Vorurteile gegen den Westen schüren.
Damit ein ausländischer Imam hier predigen darf, braucht er eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung des kantonalen Amtes für Migration und Integration. Dieses prüft bei Gesuchen die Deutschkenntnisse der Bewerber – verlangt ist ein Zertifikat der Stufe B1. Erfüllt ein Imam diese Vorgabe nicht, muss er sich in einer Integrationsvereinbarung verpflichten, innerhalb eines Jahres das verlangte Niveau nachzuweisen. Tut er dies nicht, kann ihm das Migrationsamt die Aufenthaltsbewilligung entziehen.
«Keine Deutsch- und Kulturkenntnisse»
Eine Arbeitsbewilligung würden aber nur wenige der radikalen Imame besitzen, glaubt Saida Keller Messahli vom Forum für einen fortschrittlichen Islam. «Die meisten Imame mit einem radikalen Gedankengut reisen mit dem Touristenvisum ein und ziehen als Wanderprediger nach einigen Wochen oder Monaten weiter.» Sie könnten kein Deutsch und würden die hiesige Kultur nicht kennen.
Deshalb fordert Messahli, dass die Moscheen, die ausländische Imame einladen wollen, bei den Behörden ein Gesuch stellen sollten. Läge ein Arbeitsgesuch vor, würde ein Sprachen-Zertifikat nicht ausreichen. «Die kantonalen Behörden müssten prüfen, ob beim Gesuchsteller nicht Verbindungen zur islamischen Weltliga, die weltweit den Salafismus verbreitet, bestehen.»
Politiker unterstützen Anliegen
Die effizienteste Lösung sei allerdings, gar keine ausländischen Prediger mehr in der Schweiz zu erlauben: «Es gibt in der Schweiz schliesslich genug Imame.» Die Schweiz solle sich ein Vorbild an Österreich nehmen, das seit über hundert Jahren ein Islamgesetz kenne, und lernen, auf Gesetzesebene klare Vorgaben zu definieren. Dazu würde die Ausbildung der Imame gehören.
Unterstützung findet das Anliegen Keller Messahlis bei Politikern. «Wir diskutieren in der CVP, dass Einreise und Auftritte fundamentalistischer Imame verboten werden sollen», sagt CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann-Hunkeler. Man wolle keine Hassprediger in der Schweiz. Klar ist für Glanzmann darum: «Jemand muss das kontrollieren. Es wird noch zu diskutieren sein, ob das der Staat oder die Religionsoberen selbst sind.»
«Nicht alle Imame in einen Topf werfen»
Önder Günes von der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz FIDS, der rund 200 Moscheen angehören, hält dagegen: «Wir dürfen wegen Einzelfällen nicht alle Imame aus Drittstaaten in einen Topf werfen.» Gerade im Fastenmonat sei man auf ausländische Imame angewiesen, die in der Ausübung der Riten geübter seien. Diese Imame seien der deutschen Sprache zwar oft nicht mächtig. Aber: «Die Gastprediger werden einer strengen Prüfung unterzogen. Wir könnten nicht verantworten, dass sie in der Predigt plötzlich gegen Schweizer Werte oder gar das Schweizer Recht verstossen würden.» Günes ist denn auch kein entsprechender Fall bekannt.
Damit ein ausländischer Imam hier predigen darf, braucht er eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung des kantonalen Amtes für Migration und Integration. Dieses prüft bei Gesuchen die Deutschkenntnisse der Bewerber – verlangt ist ein Zertifikat der Stufe B1. Erfüllt ein Imam diese Vorgabe nicht, muss er sich in einer Integrationsvereinbarung verpflichten, innerhalb eines Jahres das verlangte Niveau nachzuweisen. Tut er dies nicht, kann ihm das Migrationsamt die Aufenthaltsbewilligung entziehen.
«Keine Deutsch- und Kulturkenntnisse»
Eine Arbeitsbewilligung würden aber nur wenige der radikalen Imame besitzen, glaubt Saida Keller Messahli vom Forum für einen fortschrittlichen Islam. «Die meisten Imame mit einem radikalen Gedankengut reisen mit dem Touristenvisum ein und ziehen als Wanderprediger nach einigen Wochen oder Monaten weiter.» Sie könnten kein Deutsch und würden die hiesige Kultur nicht kennen.
Deshalb fordert Messahli, dass die Moscheen, die ausländische Imame einladen wollen, bei den Behörden ein Gesuch stellen sollten. Läge ein Arbeitsgesuch vor, würde ein Sprachen-Zertifikat nicht ausreichen. «Die kantonalen Behörden müssten prüfen, ob beim Gesuchsteller nicht Verbindungen zur islamischen Weltliga, die weltweit den Salafismus verbreitet, bestehen.»
Politiker unterstützen Anliegen
Die effizienteste Lösung sei allerdings, gar keine ausländischen Prediger mehr in der Schweiz zu erlauben: «Es gibt in der Schweiz schliesslich genug Imame.» Die Schweiz solle sich ein Vorbild an Österreich nehmen, das seit über hundert Jahren ein Islamgesetz kenne, und lernen, auf Gesetzesebene klare Vorgaben zu definieren. Dazu würde die Ausbildung der Imame gehören.
Unterstützung findet das Anliegen Keller Messahlis bei Politikern. «Wir diskutieren in der CVP, dass Einreise und Auftritte fundamentalistischer Imame verboten werden sollen», sagt CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann-Hunkeler. Man wolle keine Hassprediger in der Schweiz. Klar ist für Glanzmann darum: «Jemand muss das kontrollieren. Es wird noch zu diskutieren sein, ob das der Staat oder die Religionsoberen selbst sind.»
«Nicht alle Imame in einen Topf werfen»
Önder Günes von der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz FIDS, der rund 200 Moscheen angehören, hält dagegen: «Wir dürfen wegen Einzelfällen nicht alle Imame aus Drittstaaten in einen Topf werfen.» Gerade im Fastenmonat sei man auf ausländische Imame angewiesen, die in der Ausübung der Riten geübter seien. Diese Imame seien der deutschen Sprache zwar oft nicht mächtig. Aber: «Die Gastprediger werden einer strengen Prüfung unterzogen. Wir könnten nicht verantworten, dass sie in der Predigt plötzlich gegen Schweizer Werte oder gar das Schweizer Recht verstossen würden.» Günes ist denn auch kein entsprechender Fall bekannt.
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