Überraschuuung! Medien setzen darauf, dass Hillary Clinton von Obama noch vor Ende seiner Amtszeit begnadigt wird
Von Melissa Dykes
Viele von uns haben es erwartet, aber
jetzt sagen die Mainstreammedien das Offensichtliche voraus. In einem
Artikel von David Weisberg bei The Hill gibt dieser bekannt, dass Obama
eine Begnadigung Hillary Clintons sicherstellen wird. Diese gelte »für
alle Verstöße gegen Bundesgesetze, welche sie begangen haben mag,
während sie Außenministerin war«.
Zunächst gilt es festzustellen, dass die
Entscheidung der Obama-Administration, Frau Clinton nicht
strafrechtlich zu verfolgen, für die Trump-Administration nicht bindend
wäre. Bis zum Ablauf relevanter Verjährungsfristen könnte sie nach wie
vor von der neuen Administration strafrechtlich verfolgt werden.
Meiner Meinung nach ist es möglich, dass
Clinton entweder für ihre unangebrachte Handhabung klassifizierter
“hausinterner“ Information oder wegen angeblicher Abmachungen zwischen
der Außenministerin und den Spendern der Clinton-Foundation – also wegen
Bestechung – angeklagt werden könnte.
Die Verjährungsfristen für die meisten
Bundesstraftaten liegt bei fünf Jahren nach Begehen der Straftat; die
beiden für Frau Clinton relevanten Kategorien befänden sich noch
innerhalb dieser Fristen. Ihre Amtszeit als Außenministerin endete am 1.
Februar 2013.
Offenbar gibt es jedoch einen
rechtlichen Präzendenzfall für die Annahme einer Begnadigung, welche
einem Schuldeingeständnis gleichkommt. Dies wurde 1915 im vor dem
Höchsten Gericht verhandelten Fall Burdick gg. USA etabliert und niemals
aufgehoben. Mit anderen Worten, wenn Hillary die Begnadigung annimmt,
dann gibt sie mindestens eins der Verbrechen zu, für die sie begnadigt
wird.
Auf der anderen Seite: Besteht überhaupt
die Wahrscheinlichkeit, dass Trump Hillary tatsächlich strafrechtlich
verfolgen wird? Er hat praktisch unmittelbar nach seinem Wahlsieg
verkündet, dass er dies nicht länger zu tun gedenkt. Selbst Weisberg
weist darauf hin: »Seit seiner Wahl war Herr Trump ausgesprochen
warmherzig in Bezug auf die Person, die er als “Crooked Hillary“
bezeichnet hatte«.
Es wird darüber spekuliert,
dass Trumps Versprechen sie nicht zu belangen Teil des Telefongesprächs
war, mit welchem sichergestellt wurde, dass Hillary ihre Niederlage
einräumt. In den zwei Jahrzehnten vor der Wahl waren sie jedenfalls recht gut befreundet.
Weisberg sagt weiter, er denkt Obamas
Begnadigung für Hillary stünde bevor. Warum auch nicht? Das Weiße Haus
wird nicht bestreiten, dass über diese Option nachgedacht wird, obwohl
Trump öffentlich gesagt hat, dass er ohnehin nicht plant Hillary zu belangen.
Obamas Begnadigung für Hillary wird wahrscheinlich ähnlich, wenn nicht genau, wie Fords Begnadigung für Richard Nixon formuliert sein:
Ich, Gerald R. Ford, Präsident der
Vereinigten Staaten, habe gemäß der mir durch Artikel II, Absatz 2 der
Verfassung verliehenen Macht Richard Nixon für alle Verstöße gegen die
Vereinigten Staaten, welche er, Richard Nixon, während der Zeit vom 20.
Januar 1969 bis zum 9. August 1974 begangen hat oder begangen haben mag,
eine vollständige, freie und absolute Begnadigung gewährt.
Hillarys Begnadigung wird ebenso
doppeldeutig formuliert sein, um sicherzustellen, dass alles und jedes
damit abgedeckt ist (und es gibt eine Menge abzudecken). Wie
vorhergesagt wird dies auch ihre gesamte Amtszeit als Außenministerin
miteinbeziehen.
>>> zum englischsprachigen Original-Beitrag
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