WM in Katar: Fifa vor Zürcher Gericht eingeklagt

Internationale Gewerkschaften attackieren den Verband wegen der schlechten Arbeitsbedingungen von Gastarbeitern in Katar. Eine solche Klage gab es noch nie.

Moderne Sklavenarbeiter? Amnesty spricht von Zwangsarbeit in Katar. Foto: Getty Moderne Sklavenarbeiter? Amnesty spricht von Zwangsarbeit in Katar. Foto: Getty

In diesen Tagen trifft auf dem Zürcher Handelsgericht ein dickes Paket ein: Die holländische Gewerkschaft Federatie Nederlandse Vakbeweging hat eine Klage gegen die Fifa eingereicht. Das Dossier dreht sich um Gastarbeiter in Katar, die am Bau der Infrastruktur der WM 2022 mitwirken. Die Gewerkschaft wirft der Fifa vor, zu wenig zu tun, um deren Arbeitsbedingungen zu verbessern. Menschenrechtsorganisationen stufen diese als «moderne Sklaverei» ein. Nach Berichten von Amnesty International müssen die Immigranten nach ihrer Einreise den Pass abgeben und leben unter miserablen hygienischen Bedingungen in Baracken. Viele der anderthalb Millionen Arbeiter verrichten faktisch Zwangsarbeit, so der Vorwurf.

Als Gesicht der Klage tritt der 32-jährige Nadim Shariful Alam aus Bangladesh auf, der bis Januar 2016 in Katar arbeitete und dann das Land abrupt verlassen musste, weil ihn sein Arbeitgeber nicht weiterbeschäftigen wollte. Mit dabei sind auch zwei Gewerkschaften aus Bangladesh.

Dem «Sponsor» ausgeliefert
Die Fifa vergab die WM 2022 im Jahr 2010 an Katar. Danach startete das Emirat ein gigantisches Bauprogramm – und geriet wegen der Arbeitsbedingungen in die Kritik. Zentraler Punkt ist das Kafala-System: Gastarbeiter sind an einen Sponsor, den «Kafeel», gebunden, der ein hohes Mass an Kontrolle ausübt. Ohne dessen Zustimmung darf ein Arbeiter weder die Stelle wechseln noch im Land bleiben. Die Verbände sind durch die holländische Menschenrechtsanwältin Liesbeth Zegveld und den Zürcher Haftpflichtrechtler David Husmann vertreten. «Die Fifa wusste von Beginn weg von den Arbeitsbedingungen in Katar – trotzdem liess man das Emirat zur Vergabe zu», sagt Zegveld. «Muss eine Schweizer Vereinigung, die gegen aussen verlautbart, Menschenrechte einzuhalten, sich darauf behaften lassen? Wir meinen ja», so Husmann.

Die Klage liegt dem TA vor. Die Gewerkschaften verlangen darin für Nadim Shariful Alam 4000 Dollar Schadenersatz und 30'000 Franken Genugtuung. Sie zielen dabei nicht in erster Linie auf Geld ab: Vielmehr fordern sie, dass die Fifa mehr Druck auf das katarische Regime ausübt. Der Verband soll darauf hinwirken, dass Katar das Kafala-System aufgibt; dass die Gastarbeiter ihre Arbeitsverträge kündigen können; dass sie ihre Pässe behalten können.

Fifa spricht von Wandel
Die Fifa weist die Vorwürfe in einem Brief an die Gewerkschaften zurück. Man arbeite eng mit den WM-Organisatoren in Katar zusammen. Diese hätten Standards für Gastarbeiter eingeführt, eine unabhängige Agentur kontrolliere die Einhaltung. Der Fussballverband betont seit längerem, man könne ihn nicht für alle Probleme in Katar verantwortlich machen. Die Fifa sei sich der Risiken für die Gastarbeiter bewusst – sehe aber auch die Chance, dass die WM bei den Arbeitsbedingungen einen Wandel herbeiführen könne.

Den Gewerkschaften reicht das nicht. «Auf den Stadionbaustellen sieht es heute tatsächlich besser aus, aber im Hintergrund, wo Journalisten nicht hinkommen, sind die Verhältnisse noch immer schrecklich», sagt Anwältin Zegveld.

«Hohe Hürden»
Die Klage in Zürich birgt Zündstoff. Es ist laut Spezialisten das erste Mal, dass eine in der Schweiz registrierte Vereinigung wegen Menschenrechtsverletzungen im Ausland vor einem hiesigen Gericht belangt wird. Der St. Galler Anwalt Gregor Geisser, der über solche Haftungsfragen promoviert hat, weist dem Fall «Pioniercharakter» zu. Er rechnet damit, dass die Richter die Klage nicht einfach beiseiteschieben werden.

Inhaltlich sieht Geisser aber «hohe Hürden». Zentral sei die Frage, inwiefern die Fifa überhaupt für das Verhalten der katarischen Arbeitgeber verantwortlich gemacht werden könne: «Es ist ja nicht so, dass die Fifa ein Konzern ist, dessen Tochtergesellschaften in Katar Stadien bauen.» Die Verbindung zwischen dem Verband und den WM-Organisatoren beschränke sich auf einen Vertrag. «Aber natürlich hat die Fifa als Eigentümerin der WM eine bestimmte Entscheidungs- und Weisungsmacht.» Der Fall bewege sich auf rechtlich kaum erforschtem Gebiet. Und das bedeute: «Es hängt viel vom Temperament der Richter ab.»

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