Das
Bundeskabinett hat gestern Gesetzesänderungen zum Wohnungseinbruch
beschlossen: Die Polizei soll dazu auch Verkehrsdatenabfragen
durchführen können, die nicht nur den Tatverdächtigen, sondern jedermann
betreffen werden. Doch schon jetzt bestehen erhebliche Defizite bei
grundrechtssichernden Maßnahmen, wie etwa der Benachrichtigung der
Betroffenen und der zeitgerechten Löschung der erhobenen Daten.
Ein Blick in die Praxis der Länder zeigt, dass die nicht-individualisierte Funkzellenabfrage [a], welche nach §100g Abs. 3 StPO
nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, inzwischen
immer öfter eingesetzt wird. Im Flächenland Nordrhein-Westfalen
beispielsweise, wo die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle.......
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