Die Funkzellenabfrage auf dem Weg zum Standard-Ermittlungsinstrument

 

Das Bundeskabinett hat gestern Gesetzesänderungen zum Wohnungseinbruch beschlossen: Die Polizei soll dazu auch Verkehrsdatenabfragen durchführen können, die nicht nur den Tatverdächtigen, sondern jedermann betreffen werden. Doch schon jetzt bestehen erhebliche Defizite bei grundrechtssichernden Maßnahmen, wie etwa der Benachrichtigung der Betroffenen und der zeitgerechten Löschung der erhobenen Daten.
Ein Blick in die Praxis der Länder zeigt, dass die nicht-individualisierte Funkzellenabfrage [a], welche nach §100g Abs. 3 StPO nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, inzwischen immer öfter eingesetzt wird. Im Flächenland Nordrhein-Westfalen beispielsweise, wo die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle.......

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