Leider gelogen: Facebook kann WhatsApp Daten abgleichen

Leider gelogen: Facebook kann WhatsApp Daten abgleichen
Facebook ist immer wieder in den Schlagzeilen. Zuletzt verhängte die EU-Kommission hohe Strafen für unwahre Angaben bei der Übernahme von WhatsApp.
Facebook hat bei der Übernahme der Chat-Software WhatsApp bezüglich dem Austausch von Nutzerdaten die Unwahrheit gesagt. Die EU-Kommission verhängte deshalb jetzt eine Strafe von 110 Millionen Euro. Noch geht der Datenschutz hierzulande vor. 
 
Im Februar 2014 kaufte Facebook den Kurznachrichtendienst WhatsApp. Zusätzlich zur Software erhielt Facebook damit auch die Telefonnummern von einer halben Milliarde Nutzer. Das brachte Datenschützer auf den Plan. Sie warnten vor der Gefahr, dass Facebook die Daten beider Dienste miteinander verbinden könnte.

Die EU-Kommission untersuchte daher im Vorfeld die Übernahme nicht zuletzt hinsichtlich des Datenschutzes zu Gunsten der Nutzer. In dem Zusammenhang wusch Facebook seine Hände in Unschuld und versicherte, dass dem Unternehmen ein automatischer Datenabgleich zwischen den Benutzerkonten beider Dienste nicht möglich sei. Auch WhatsApp versicherte damals in einem Blogeintrag zur Übernahme:
[...] Und das wird sich für euch, unsere Benutzer, ändern: nichts.
In der Tat haben sich Befürchtungen über unerwünschte Werbung nicht sofort bestätigt und WhatsApp-Nutzer konnten sich gar der Abschaffung von Abo-Gebühren erfreuen.

Wird Facebook durch das geplante Gesetz zu einem unkontrollierbaren Zensor?

Aber bereits im August 2016 kündigten Facebook und WhatsApp an, künftig Telefonnummern und Informationen darüber, wie häufig und wie lange jemand den Kurzmitteilungsdienst genutzt hat, mit Facebook-Profilen zu verknüpfen. Natürlich nur, um den Dienst zu verbessern, beziehungsweise der gezielten Werbung wegen. Unternehmen können zum Zwecke der Platzierung von Werbung anhand der Nummer ersehen, ob eine Person bei Facebook registriert ist.

Hamburgs Datenschutzbeauftragter ordnet Stopp des Datenabgleichs an
Die EU-Kommission spricht daher nun von einer vorsätzlichen Täuschung in den Angaben des Konzerns im Vorfeld der Übernahme. Auch Verbraucherschützer zeigten sich enttäuscht und sahen das Vertrauen in den Kurzmitteilungsdienst gebrochen.

Hamburgs Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, ging nun aufgrund seiner Zuständigkeit für die deutsche Facebook-Niederlassung gegen die Weitergabe von Nutzerdaten vor. Er hat diese per Verwaltungsanordnung untersagt, wie das Verwaltungsgericht Hamburg im vergangenen Monat bestätigte. Daher dürfen derzeit keine Daten deutscher Nutzer von WhatsApp an Facebook übermittelt werden, soweit keine wirksame Einwilligung der Betroffenen vorliegt.

Allerdings sieht es das Hamburger Verwaltungsgericht als "noch nicht hinreichend geklärt" an, ob deutsches Datenschutzrecht auch für Facebook Irland gilt. Facebook wollte entsprechend auch in Berufung gehen.

Wie Professor Caspar gegenüber RT Deutsch bestätigt, geht er davon aus, dass Facebook in Berufung geht.
Die Frage der Anwendbarkeit des nationalen Rechts dürfte im Verlauf des Verfahrens wiederum eine Rolle spielen. Da wir uns in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren befinden, wird es wichtig sein, zum Schutz der Millionen von WhatsApp-Nutzern und deren Daten eine Bestätigung der Entscheidung des VG zu erreichen.
Die Konzern-Übernahme von WhatsApp bleibt von der EU-Strafe unberührt. Die Höhe der Geldbuße begründete Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager mit der abschreckenden Wirkung für falsche Angaben bei Verfahren zur Fusionskontrolle.

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