Das US-Gesetz zur Geheimhaltung
von Erfindungen aus dem Jahr 1951 verlangt von der Regierung, für
gewisse Patentanträge, die sensible Informationen enthalten,
„Geheimhaltungsanweisungen“ zu erteilen. Dadurch kann die Freigabe der
Erfindung eingeschränkt und die Patenterteilung zurückgehalten werden.
Diese Auflage kann sogar dann
erteilt werden, wenn die Anmeldung von einer Privatperson bzw. einem
privaten Unternehmen eingereicht wird und es keinerlei staatliche
Förderung oder Unterstützung gab.
Es gibt eine Vielzahl von
Geheimhaltungsanweisungen, die sich in ihrer Schwere von einfachen
Exportverboten bis hin zu Einstufungen zur Erforderlichkeit der
Speicherung der Anmeldung und dem Verbot der gesamten Freigabe
erstrecken.
Kommentare