Die
Bundeswehr darf beim Rüstungskonzern Airbus fünf israelische Drohnen
bestellen und bewaffnen. Den Kauf der Flugroboter soll der
Haushaltsausschuss des Bundestages Ende Juni offiziell beschließen
Das Oberlandesgericht (OLG) in
Düsseldorf hat heute eine weitere Hürde bei der Beschaffung von
Kampfdrohnen des Typs HERON TP durch die Bundeswehr aus dem Weg geräumt.
Das Gericht entschied, dass der Auftrag des Verteidigungsministeriums
an den Airbus-Konzern rechtmäßig erfolgte. Die im Dienstleistungsvertrag
vorgesehenen bewaffnungsfähigen Drohnen stammen….
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