Kampfdrohnen für die Bundeswehr: Gericht gibt grünes Licht

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Aus einer Broschüre des Herstellers IAI.

Die Bundeswehr darf beim Rüstungskonzern Airbus fünf israelische Drohnen bestellen und bewaffnen. Den Kauf der Flugroboter soll der Haushaltsausschuss des Bundestages Ende Juni offiziell beschließen

Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat heute eine weitere Hürde bei der Beschaffung von Kampfdrohnen des Typs HERON TP durch die Bundeswehr aus dem Weg geräumt. Das Gericht entschied, dass der Auftrag des Verteidigungsministeriums an den Airbus-Konzern rechtmäßig erfolgte. Die im Dienstleistungsvertrag vorgesehenen bewaffnungsfähigen Drohnen stammen….

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