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US-Kritik an UNO-Menschenrechtsrat mit doppelten Standards. Trumps UNO-Botschafterin verlangt Reformen.
Die seit 1948
im Rahmen der UNO vereinbarten Menschenrechtsnormen sind universell
gültig und völkerrechtlich verbindlich für alle 193 Mitgliedsstaaten der
Weltorganisation. Wann immer der mit der Überwachung und Durchsetzung
dieser universellen Normen beauftragte Menschenrechtsrat der UNO selber
diese Normen einseitig und selektiv anwendet, ist deutliche Kritik
berechtigt und notwendig. Derartige Kritik ist allerdings nur
glaubwürdig, wenn sie nicht selber mit doppelten Standards operiert.
Keine Menschenrechtsverletzer mehr in Menschenrechtsrat
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