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WhatsApp: Datenschutzkonforme Nutzung möglich?
1. Rechtsverletzung

Am 15.05.2017 hat ein Beschluss
am Amtsgericht Bad Hersfeld für Aufsehen gesorgt. Ein Richter hat einer
Mutter auferlegt, sie möge von allen WhatsApp-Kontakten ihres
elfjährigen Sohnes, eine schriftliche Einverständniserklärungen einholen
– andernfalls dürfe das Kind die App nicht weiter nutzen. Die
Begründung des Richters: Wegen der ungeklärten Datenweitergabe durch
WhatsApp an das Mutterunternehmen Facebook sei die Nutzung ohne solche
Einverständniserklärungen rechtswidrig, das Kind sei daher der Gefahr
von Abmahnungen ausgesetzt.
Ob Privatnutzer nun tatsächlich Gefahr laufen,
kostenpflichtig abgemahnt zu werden, ist allerdings umstritten. Denn es
ist fraglich, ob bei einem Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz
auch Privatpersonen abmahnfähig sind, die WhatsApp ausschließlich für
persönliche oder familiäre Tätigkeiten nutzen (siehe § 1 Abs.2 Nr.3 BDSG). Um das zu klären bedarf es also zunächst einer Abmahnung…
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