WhatsApp: Datenschutzkonforme Nutzung möglich?

 

1. Rechtsverletzung

WhatsApp datenschutzkonform

Am 15.05.2017 hat ein Beschluss am Amtsgericht Bad Hersfeld für Aufsehen gesorgt. Ein Richter hat einer Mutter auferlegt, sie möge von allen WhatsApp-Kontakten ihres elfjährigen Sohnes, eine schriftliche Einverständniserklärungen einholen – andernfalls dürfe das Kind die App nicht weiter nutzen. Die Begründung des Richters: Wegen der ungeklärten Datenweitergabe durch WhatsApp an das Mutterunternehmen Facebook sei die Nutzung ohne solche Einverständniserklärungen rechtswidrig, das Kind sei daher der Gefahr von Abmahnungen ausgesetzt.

Ob Privatnutzer nun tatsächlich Gefahr laufen, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, ist allerdings umstritten. Denn es ist fraglich, ob bei einem Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz auch Privatpersonen abmahnfähig sind, die WhatsApp ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten nutzen (siehe § 1 Abs.2 Nr.3 BDSG). Um das zu klären bedarf es also zunächst einer Abmahnung…

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