Ein EU-Bundesstaat ist für Deutschland nach dem Grundgesetz nicht möglich

„Der Preis der Freiheit ist stetige Wachsamkeit.“Thomas Jefferson
Einen europäischen Bundesstaat zu errichten, in dem die einzelnen Völker ihre Souveränität verlieren sollen, ist von Beginn der europäischen Integrationsbewegung an das erklärte Ziel der Eurokraten, das hartnäckig über Generationen hinweg verfolgt wird. Immer wieder gibt es im Geheimen oder offen Vorstöße, dieses Ziel zu erreichen. Erst kürzlich, am 26. 9. 2017, – also gezielt nicht vor, sondern zwei Tage nach der deutschen Bundestagswahl – forderte der neue französische Präsident Emmanuel Macron, die europäische Integration „zu vertiefen“. Durch einen eigenen Eurozonen-Haushalt mit Ministerium, einen EU-Verteidigungs-Etat und eine europäische Asylbehörde müsse die EU gestärkt und effizienter gemacht werden. Im Klartext: weitere Kompetenzübertragungen auf die EU Richtung Bundesstaat.
Der bisher größte Coup war der EU-Verfassungsvertrag, der 2003 von einem Europäischen Konvent unter Leitung des früheren französischen Präsidenten Giscard d’Estaing erarbeitet und am 29. Oktober 2004 in Rom feierlich von…

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