by widerworte
Ein ehem. Schweizer Bundesrichter erklärt, was die NZZ nicht kapiert
Martin Schubarth, SP, von 1982 bis 2004 Richter am Schweizer Bundesgericht Lausanne, analysiert
und kritisiert das unsägliche Urteil des EGMH gegen das Schweizer
Bundes- gericht, ein Urteil, das die NZZ widersinnigerweise als "Schutz
der Meinungsfreiheit" ausgab, um die es sich gerade foutiert. Die
islamkritische Meinung der JSVP ist verboten!
(wir kommentierten) https://widerworte.wordpress. com/2018/01/11/verlogener-nzz- titel/;
- was dem obersten Nachtwächter der Schweiz,
dem kleinkarierten ehm. Präsidenten der Rassimuskommision (EKR), Georg
Kreis, wie allen Zensurzwergen gut gefallen dürfte, der ja schon jede
«Problematisierung» des Islam (!!!) für unzulässig hält. (Interessante
Ansicht für einen «Wissenschaftler»). Schubarth, ein ganz anderss
Kaliber als die entstirnigen islamunterwüfigen Rassismusschnüffelgnome,
die den Kreislerhut grüssen,
ist schon in Sachen Minarettinitiative von
der linken Linie abgewichen. Gut zu wissen, dass nicht alle Linken vor
den linken Denkverboten kuschen.
Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kassiert ein Urteil des
Bundesgerichts. Das ist unvereinbar mit einem rechtsstaatlichen
Verfahren.
Die Geschichte beginnt mit einer Kundgebung, durchgeführt am 5.
November 2009 in Frauenfeld vor der Abstimmung über das Minarettverbot.
Der Präsident der Jungen SVP Thurgau sagte damals, es sei an der Zeit,
der Ausbreitung des Islam Einhalt zu gebieten. Die Schweizer Leitkultur,
welcher das Christentum zugrunde liege, dürfe sich nicht von anderen
Kulturen verdrängen lassen. Ein symbolisches Zeichen wie das
Minarettverbot sei daher ein Ausdruck für den Erhalt der eigenen
Identität. Später wurden diese Äusserungen auf der Webseite der Jungen
SVP Thurgau publiziert.
Die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus qualifizierte diese
Aussagen auf ihrer Webseite als «verbalen Rassismus», was ihr vom
Obergericht des Kantons Thurgau und vom Bundesgericht (Urteil vom
29.8.2012, BGE 138 III
641) verboten wurde. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (EGMR) verletzt die Schweiz damit die
Meinungsäusserungs-freiheit, wie er kürzlich aufgrund einer Beschwerde
der genannten Stiftung entschieden hat (Urteil vom 9.1.2018).
Strassburger Schocktherapie
Dieses Urteil leidet an einem gravierenden formalen Mangel. Der EGMR
urteilte, ohne den (damaligen) Präsidenten der Jungen SVP Thurgau
anzuhören. Dieser wusste nichts von dem Verfahren. Er fiel aus allen
Wolken, als ihn am Tag der Urteilseröffnung ein Journalist mit der
Mitteilung überraschte, der EGMR halte das Urteil des Bundesgerichts für
menschenrechtswidrig. Strassburger Schocktherapie.
Das Urteil ist unvereinbar mit einem rechtsstaatlichen Verfahren; die
Folge eines nicht nachvollziehbaren Formalismus. Die Beschwerde der
Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus richtete sich gegen die
Schweiz. Deshalb ist man in Strassburg der Ansicht, man könne die im
nationalen Verfahren siegreiche Partei übergehen. Das ist unhaltbar.
Denn der Sache nach stellt eine solche Verurteilung das Urteil des
Bundesgerichts infrage, da es jetzt zu einer Revision dieses Urteils
gemäss Art. 122 des Bundesgerichtsgesetzes kommen kann.
Das Bundesgericht sollte in solchen Konstellationen die Revision seines
Urteils verweigern, da es sich sonst zum Komplizen eines
rechtsstaatlich unhaltbaren Verfahrens machen würde. Wenn den
Strassburger Richtern das Gefühl für ein rechtsstaatlich korrektes
Verfahren abgeht, müsste ihnen aufgrund mehrerer Hinweise allein in der
deutschsprachigen Literatur* – dem EGMR gehören immerhin vier
deutschsprachige Richter an – die hier gerügte Problematik bekannt sein.
Weiterlesen https://bazonline.ch/schweiz/ standard/sind-wir-schweizer- alle-rassisten/story/28510999
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