Die Unschuldsvermutung ist außer Kraft gesetzt

Die Regel „Im Zweifel für den Angeklagten“ besagt, dass keine Verurteilung stattfinden darf, solange die Schuld eines Angeklagten nicht bewiesen ist. Im Rahmen der Berichterstattung im Mordfall des Doppelagenten Skripal wird dieser Satz nicht nur ignoriert, sondern ins Gegenteil verkehrt – und Russland wieder einmal an den Pranger gestellt. Ein Gast-Kommentar von Dr. jur. Wolfgang Bittner.

everything possible / Shutterstock.com 

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Die britische Premierministerin Theresa May kann hellsehen: „Höchstwahrscheinlich“ sei Russland für das Attentat auf den russisch-britischen Ex-Doppelagenten Sergej Skripal und seine Tochter in Salisbury verantwortlich. Das habe eine Analyse des verwendeten Gifts ergeben, eines Nervenkampfstoffes, der früher in der Sowjetunion hergestellt wurde.

Und sofort wird Mays Unterstellung von fast allen westlichen Medien übernommen. Es wird vermutet und angeklagt, obwohl nichts bewiesen ist. Wenn Theresa May Russland dann noch ein Ultimatum stellt, ist die Täuschung perfekt und die …

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