Quelle: RT
Im Fall des Doppelagenten Sergej Skripal überschlagen
sich die Ereignisse. Nach Ablauf eines von der britischen
Premierministerin Theresa May ausgerufenen "Ultimatums" wurden die
angedrohten Strafmaßnahmen nun erwartungsgemäß verkündet.
Dies alles nur aufgrund eines "Verdachts" und noch bevor die entsprechenden Ermittlungen abgeschlossen sind. Zu diesen zählt üblicherweise die Klärung von Fragen wie etwa der nach dem Täter und dem Motiv für die dilettantische Durchführung des Giftanschlags. Auch scheinen Fundamente der westlichen Justiz, wie etwa die der Unschuldsvermutung, im Falle Russlands keine Rolle zu spielen. Zudem wird die Beweispflicht umgekehrt. Es ist Russland, von dem "Antworten" auf offene Fragen erwartet werden, nicht Großbritannien, das sich bei seiner schrillen Schuldzuweisung auf ein solides Bauchgefühl verlässt.
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Russland weist die erhobenen Vorwürfe zurück und fordert Zugang zur Probe des mutmaßlich verwendeten chemischen Kampfstoffes, doch diesen verweigert die Regierung May. Ein Fall also, bei dem jeder seriöse Ermittler entweder eine solide Untersuchung fordern oder seinen Hut nehmen würde.
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