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EU verbessert Täterschutz radikal mit der DSGVO
Der springende Punkt dabei ist die Verletzung der
Privatsphäre des Täters. Sowas kann ab dem 25. Mai 2018 dann nicht mehr
passieren, soweit eine ab dann unerlaubte Datenerhebung ohne Zustimmung
des mutmaßlichen Straftäters…
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