Bundestagsgutachten zu Skripal: Moskau hat sich völkerrechtlich korrekt verhalten

Bundestagsgutachten zu Skripal: Moskau hat sich völkerrechtlich korrekt verhalten
Auf dieser von einem Zelt überdeckten Parbank in Salisbury wurden Sergej und Julia Skripal am 4. März bewusstlos aufgefunden.
Die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung hinsichtlich der Skripal-Affäre könnte weiteren Schaden nehmen: Denn laut einem Bundestagsgutachten hat Moskau bei der Aufklärung des Falls im Gegensatz zu London im Einklang mit dem Chemiewaffen-Übereinkommen gehandelt. 
 
Russland hat sich in der Skripal-Affäre völkerrechtskonform verhalten. Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das sich der „völkerrechtlichen Bewertung des Falls 'Skripal'“ widmete.

In Schutzanzügen untersuchen Ermittler das Grab von Sergej Skripals Ehefrau Ljudmila auf dem Friedhof in Salisbury.

Demnach hat Moskau bei der Aufklärung im Fall des vergifteten ehemaligen russischen Doppelagenten Sergej Skripal und seiner Tochter Julia Anfang März im englischen Salisbury im Einklang mit dem Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) gehandelt. London wird hingegen attestiert, „bisher kein offizielles Verfahren auf der Grundlage des CWÜ eingeleitet“ zu haben - worauf RT Deutsch übrigens bereits Mitte März hingewiesen hatte.

Laut dem Wissenschaftlichen Dienst sei ein „offenkundiger Verstoß Russlands gegen Kooperationsverpflichtungen aus dem CWÜ nicht zu erkennen“. So habe Moskau anlässlich einer Dringlichkeitssitzung der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) vorgeschlagen, gemeinsam mit Großbritannien zu ermitteln, „und damit – zumindest formal – seine Kooperationsbereitschaft bekundet“. Doch die britische OPCW-Delegation hatte diesen Vorschlag – nachdem London zuvor noch die vermeintlich mangelnde Kooperationsbereitschaft Moskaus öffentlich gegeißelt hatte – als „pervers“ abgelehnt, wie das Gutachten festhält.

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Daraufhin „beanstandete Russland, dass es keinen Zugang zu den Ermittlungsergebnissen Großbritanniens erhalten habe. Gemäß Art. 9 Abs. 8 CWÜ hat jeder Vertragsstaat das Recht, Verdachtsinspektionen zu beantragen. Großbritannien hatte den Einsatz des Nervengiftes zwar der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) gemeldet, aber bisher kein offizielles Verfahren auf der Grundlage des CWÜ eingeleitet“, führt der Bericht aus.

Berlin unterstützte britisches Erpressungsmanöver vorbehaltlos
Weiter heißt es in dem Bericht, laut dem eine Verantwortung Russlands für das Attentat „bis heute nicht nachgewiesen“ sei:

Salisbury, 13. März: Ein Ermittler im Schutzanzug tütet einen Gegenstand zur Beweissicherung ein.
Im Fall 'Skripal' hatte die britische Regierung am 12. März 2018 den Botschafter Russlands einbestellt und ein Ultimatum bis zum 14. März 2018 übermittelt, sich zum Fall 'Skripal' zu erklären und das Nowitschok-Programm offenzulegen. Dabei hatte die britische Regierung nicht explizit auf das Chemiewaffenübereinkommen Bezug genommen, welches in Art. 9 Abs. 2 S. 2 eine Reaktionsfrist von bis zu zehn Tagen zugunsten des um Klarstellung ersuchten Staates vorsieht. Das Verstreichenlassen der von Großbritannien gesetzten Zweitagesfrist erscheint vor dem Hintergrund der CWÜ insoweit unbeachtlich.
Vor dem Hintergrund der Reaktionen der Bundesregierung auf das britische Ultimatum sind die Einlassungen des Wissenschaftlichen Dienstes dazu äußerst bemerkenswert. Denn in ihrem selbstherrlich gesetzten Ultimatum hatte die britische Regierung von Moskau nichts weniger verlangt, als seine Schuld einzugestehen und sein angeblich bestehendes Nowitschok-Programm gegenüber der OPCW offenzulegen. London drohte mit Sanktionen und anderen Maßnahmen für den Fall, dass Moskau dem nicht nachkommt.

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Die Bundeskanzlerin bezeichnete die in dem Ultimatum enthaltenen Unterstellungen als „berechtigte Fragen“, auf die Russland „rasche Antworten“ zu geben habe. Angela Merkel forderte zudem von Moskau, „der Aufforderung nach vollständiger und umgehender Offenlegung des einschlägigen Chemiewaffenprogramms gegenüber der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zu folgen“ – die Frage, ob es ein solches Programm überhaupt gibt, stellte sich für die Kanzlerin erst offenbar gar nicht.


Gleiches gilt für die EU-Außenminister, die in einer gemeinsamen Erklärung von Russland die „vollständige Offenlegung seines Nowitschok-Programms“ forderten. Gleichzeitig begrüßten die EU-Minister die angebliche „Bereitschaft Großbritanniens, eng mit der OPCW zusammenzuarbeiten“.

Während der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages nun festgestellt hat, dass das Verstreichenlassen des Ultimatums seitens Moskaus keinen Verstoß gegen das CWÜ darstellte, hatte die Bundesregierung diese völkerrechtskonforme Haltung Russlands in völliger Verkehrung der Realität als „einen zusätzlichen Anhaltspunkt für seine Verantwortlichkeit“ gewertet.

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Die Linke fordert Rückholung der russischen Diplomaten
Nachdem jüngst bekannt wurde, dass Berlin von London bislang keinerlei Beweise vorgelegt worden sein sollen, wächst der politische Druck auf die Bundesregierung. Die Linke sieht in dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes eine Bestätigung dafür, „dass die Reaktion der Bundesregierung nach der mutmaßlichen Giftattacke im britischen Salisbury übereilt und unseriös war“.

Das sagte die Außenexpertin der Partei, Heike Hänsel, gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Ausweisung russischer Diplomaten sei daher „nicht akzeptabel und eher Teil einer Kampagnenpolitik gegen Russland denn seriöse Außenpolitik, die rechtsstaatlichen Kriterien folgt“, so Hänsel. Sie fordert die Bundesregierung auf, die „Ausweisungen rückgängig zu machen“.

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