»Merkmale autoritärer Polizeistaaten«

Komitee für Grundrechte warnt vor Ignoranz gegenüber gefährlicher Entwicklung. Ein Gespräch mit Michèle Winkler

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Repräsentative Staatsgewalt: Die schwer bewaffneten Beamten der Spezialeinsatzkommandos der Polizei Foto: Uwe Anspach/dpa

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens aus CDU und FDP will noch vor der parlamentarischen Sommerpause das Polizeigesetz novellieren. Sie lehnen die geplanten 

Neuerungen ab. Warum?

Kern des Entwurfs ist die Vorverlagerung der Eingriffsschwelle der Polizei auf die sogenannte drohende Gefahr – und damit letztlich in den Bereich von Vermutungen und Wahrscheinlichkeiten. Auf dieser Grundlage kann die Polizei in Zukunft deutlich weitreichendere Maßnahmen treffen als bisher.

Welche wären das?

Es fängt an bei der Überwachung von Smartphones und Computern mittels Trojanereinsatz und reicht bis hin zu freiheitsbeschränkenden oder -entziehenden Maßnahmen wie Kontakt- und Aufenthaltsverboten oder sogar Präventivgewahrsam. Das heißt, die Polizei kann künftig Menschen auf der Basis einer Gefahrenprognose einsperren, ohne dass eine Straftat begangen wurde…

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