Quelle: Reuters
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Vergeblich versuchte Viktor Orbán am Dienstag die
Mehrheit des EU-Parlaments von seinem Standpunkt zu überzuegen.
Nach Polen muss sich nun auch Ungarn einem
Sanktionsverfahren wegen Gefährdung von EU-Grundwerten stellen. Eine
Zwei-Drittel-Mehrheit im EU-Parlament stimmte für das Auslösen eines
Rechtsstaatsverfahrens, das im äußersten Fall zum Entzug der Stimmrechte
im EU-Ministerrat führen könnte.
Nun muss sich der Rat
der Mitgliedsländer mit dem Fall befassen. Für die Auslösung des
Verfahrens stimmten 448 Abgeordnete, 197 waren dagegen, 48 enthielten
sich.
Grundlage des Votums ist ein kritischer Bericht, den die Grünen-Abgeordnete Judith Sargentini im Frühjahr im Auftrag des Parlaments erstellt hatte. Der Bericht wirft der ungarischen Regierung Einschränkungen der Meinungs-, Forschungs- und Versammlungsfreiheit vor sowie eine Schwächung des Verfassungs- und Justizsystems und das Vorgehen der Regierung gegen Nichtregierungsorganisationen.
Ein ähnliches Verfahren, das im Artikel 7 der EU-Verträge vorgesehen wird, hatte die EU-Kommission im Dezember gegen Polen gestartet. Beratung und etwaige Entscheidung liegen beim Rat der Mitgliedsstaaten, der sich nun mit beiden Ländern befassen muss. Das Verfahren kann theoretisch zum Entzug von Stimmrechten im Ministerrat führen. Die Hürden sind aber sehr hoch. Im Fall Polen gab es bisher nur eine Anhörung.
Mehr zum Thema - Ende des "Katz-und-Maus-Spiels" von Orbán? EU stimmt über Verfahren gegen Ungarn ab
Die ungarische Regierung hatte die Vorwürfe scharf zurückgewiesen. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban sagte am Dienstag in einer Rede vor den EU-Abgeordneten, der Bericht weise zahlreiche faktische Fehler auf. Mit dem Rechtsstaatsverfahren solle sein Volk dafür verurteilt werden, dass es Ungarn nicht zu einem Einwanderungsland machen wolle.
Grundlage des Votums ist ein kritischer Bericht, den die Grünen-Abgeordnete Judith Sargentini im Frühjahr im Auftrag des Parlaments erstellt hatte. Der Bericht wirft der ungarischen Regierung Einschränkungen der Meinungs-, Forschungs- und Versammlungsfreiheit vor sowie eine Schwächung des Verfassungs- und Justizsystems und das Vorgehen der Regierung gegen Nichtregierungsorganisationen.
Ein ähnliches Verfahren, das im Artikel 7 der EU-Verträge vorgesehen wird, hatte die EU-Kommission im Dezember gegen Polen gestartet. Beratung und etwaige Entscheidung liegen beim Rat der Mitgliedsstaaten, der sich nun mit beiden Ländern befassen muss. Das Verfahren kann theoretisch zum Entzug von Stimmrechten im Ministerrat führen. Die Hürden sind aber sehr hoch. Im Fall Polen gab es bisher nur eine Anhörung.
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Die ungarische Regierung hatte die Vorwürfe scharf zurückgewiesen. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban sagte am Dienstag in einer Rede vor den EU-Abgeordneten, der Bericht weise zahlreiche faktische Fehler auf. Mit dem Rechtsstaatsverfahren solle sein Volk dafür verurteilt werden, dass es Ungarn nicht zu einem Einwanderungsland machen wolle.
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