Vorratsdatenspeicherung und Grundrechte in Einklang zu bringen, gleicht der Quadratur des Kreises. Die Justiz- und Innenminister der EU-Staaten überlegen, wie sie die Überwachungsmaßnahme mit Gerichtsurteilen vereinbaren könnten. Das gelingt ihnen nicht, wie ein Dokument zeigt, das wir veröffentlichen.
Die anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten sämtlicher Telekommunikation in Europa ist grund- und menschenrechtswidrig. Das hat der Europäische Gerichtshof in gleich zwei Urteilen…
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