EU-Gericht: Behörde muss Zugang zu Glyphosat-Studien gewähren


Umstrittene Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters Glyphosat müssen nach einem Urteil des EU-Gerichts öffentlich gemacht werden. Die Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörde Efsa, entsprechende Untersuchungen unter Verschluss zu halten, sei nichtig, erklärten die Luxemburger Richter (Rechtssachen T-716/14, T-329/17). Grüne und Umweltschützer jubeln. Gegen das Urteil kann allerdings innerhalb von zwei Monaten beim höheren Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Hintergrund des Urteils ist der monatelang Streit um die weitere Nutzung von Glyphosat in der EU. Das Mittel…

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