Der Parteien-Staat


Gewaltenteilung existiert in Deutschland nur auf dem Papier, tatsächlich wird alles von einer kleinen Elite kontrolliert.

 

Wer entscheidet über die Vergabe von Richterämtern? Die Parteien. Wer entscheidet darüber, wer Gesetze beschließen darf? Die Parteien. Und bei wem liegt die exekutive Gewalt einschließlich Beamtenapparat, Polizei und Militär? Raten Sie! Hinzu kommt: Die oft als „vierte Gewalt“ verklärte Presse ist alles andere als unabhängig. Die Parteien mischen über Rundfunkräte und ähnliche Gremien und mittels verschiedener Formen der Einflussnahme mit. Gewaltenteilung? Hieran stimmt nur, dass Gewalt weiterhin eine zentrale Ausdruckform der Machtkartelle darstellt. Von gegenseitiger Kontrolle kann jedoch keine Rede sein, und wer sich diesbezüglich auf die Medien verlässt, ist verlassen.

Immer wieder wird behauptet, dass Deutschland das Prinzip der Gewaltenteilung sozusagen „im Blut“ hätte, und ganz ernst nehmen würde. Im Grundgesetz gibt es eine Reihe von Regelungen, die ausdrücklich eine horizontale und vertikale Gewaltenteilung vorsehen. Hinsichtlich der Justiz sagt Artikel 97 (1):

„Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.“

Was allerdings nach Ansicht von Richter Udo Hochschild nicht der Fall ist. Bei seinen Argumentationen, die er auf seiner Seite gewaltenteilung.de darlegt, macht Hochschild jedoch einen Fehler. Denn wenn er feststellt, dass es statt drei…

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