MH17: Der EGMR drückt sich vor einer Entscheidung


 
Rekonstruiertes Cockpit der MH17. Bild: Dutch Safety Board

Im Namen von Angehörigen hat der deutsche Experte für das Luftfahrtrecht, Elmar Giemulla, die Ukraine bezichtigt, den Luftraum fahrlässig nicht gesperrt zu haben. Die Klage wurde bis zum heutigen Tag weder abgewiesen noch angenommen

Bekanntlich wurde die Ukraine nicht belangt, den Luftraum über dem Kriegsgebiet im Donbass nicht gesperrt zu haben, obgleich dort von den Separatisten Kriegsflugzeuge abgeschossen wurden, die in der sogenannten “Antiterroroperation” aufständische Ukrainer bombardierten. Hinterfragt wurde auch nicht, ob es richtig war, die Protestierer, die zunächst eine Anti-Maidan-Bewegung waren, als Terroristen zu bezeichnen und mit Panzern, Artillerie und Kampfhubschraubern anzugreifen, bevor die Separatisten dann massiver von Russland mit Personal, Waffen und Material unterstützt wurden. Erst nachdem MH17 am 17. Juli 2014 am Boden zerschellt war und dabei 298 Menschen gestorben waren, war der Luftraum gesperrt worden – und auch der asymmetrische Luftkrieg…

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