Rekonstruiertes Cockpit der MH17. Bild: Dutch Safety Board
Im
Namen von Angehörigen hat der deutsche Experte für das Luftfahrtrecht,
Elmar Giemulla, die Ukraine bezichtigt, den Luftraum fahrlässig nicht
gesperrt zu haben. Die Klage wurde bis zum heutigen Tag weder abgewiesen
noch angenommen
Bekanntlich wurde die Ukraine
nicht belangt, den Luftraum über dem Kriegsgebiet im Donbass nicht
gesperrt zu haben, obgleich dort von den Separatisten Kriegsflugzeuge
abgeschossen wurden, die in der sogenannten “Antiterroroperation”
aufständische Ukrainer bombardierten. Hinterfragt wurde auch nicht, ob
es richtig war, die Protestierer, die zunächst eine Anti-Maidan-Bewegung
waren, als Terroristen zu bezeichnen und mit Panzern, Artillerie und
Kampfhubschraubern anzugreifen, bevor die Separatisten dann massiver von
Russland mit Personal, Waffen und Material unterstützt wurden. Erst
nachdem MH17 am 17. Juli 2014 am Boden zerschellt war und dabei 298
Menschen gestorben waren, war der Luftraum gesperrt worden – und auch
der asymmetrische Luftkrieg…
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