Weltgesundheitsorganisation erkennt Burn-out als Krankheit an

Weltgesundheitsorganisation erkennt Burn-out als Krankheit an
Symbolbild, 11. September 2009
Erstmalig nimmt die Weltgesundheitsorganisation Burn-out als Krankheit in ihren Katalog auf. Seit Jahren streiten Mediziner darüber. Bisher war es als Modekrankheit verschrien. In Deutschland ist ein Drittel aller Fehlzeiten auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. 
 
Die Entscheidung, Burn-out als Krankheit zu klassifizieren, fiel im Rahmen der Versammlung der Weltgesundheitsorganisation mit seinen Mitgliedern in Genf. Fortan ist das Burn-out-Syndrom laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) "ein Syndrom, das als Folge von chronischem Stress am Arbeitsplatz" entstanden ist und mit dem nicht erfolgreich umgegangen wurde. Dieses wird anhand von drei Dimensionen charakterisiert:

1. Gefühle von Energiemangel oder Erschöpfung
2. Erhöhte mentale Distanz zum Arbeitsplatz oder Gefühle von Negativismus oder Zynismus im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz
3. Verminderte berufliche Wirksamkeit

Symbolbild: Ein Obdachloser Kriegsveteran der US-Armee bettelt um Almosen in Boston, Massachusetts, USA, 7. Januar 2014.

Bisher war das Burn-out-Syndrom oft als eine Art Modeerkrankung verschrien. Ein Drittel aller Fehlzeiten bei Angestellten in Deutschland entfallen auf psychische Erkrankungen. Damit ist in diesem Kontext ein Zustand gemeint, in dem eine Person geistig und körperlich erschöpft ist. In Deutschland trifft die Krankheit besonders oft Frauen. Nach einer Familienstudie der AOK gibt jede dritte Frau mit Kindern an, psychisch belastet zu sein. Bei Vätern ist es jeder Fünfte:
Die Kliniken sagen uns, dass die Mütter kränker kommen. Bei den ärztlichen Eingangsuntersuchungen sehen wir, dass die Indikationen für Erschöpfungszustände bis zum Burn-out richtig stark zugenommen haben in den letzten zehn bis 15 Jahren. (...) Die Mütter versuchen, ihren Alltag zu managen bis zum Anschlag.
Die neue WHO-Liste von Krankheiten "ICD-11" beinhaltet auch Computerspielsucht und "zwanghaftes sexuelles Verhalten" als psychische Störungen. Diese wird mit dem 1. Januar 2022 in Kraft treten.

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